Ablehnung der Luca-App und Nutzung der Corona-Warn-App für Kontaktverfolgung in Gaststätten usw.

Wir beantragen:

  1. dass die Luca-App in Stuttgart keine Zulassung für die Kontaktverfolgung erhält und fordern das Land auf, da ebenfalls auszusteigen
  2. stattdessen die Corona-Warn-App 2.0 als optionale Alternative zu Papierformularen für die Kontaktverfolgung in Gaststätten und anderen Lokalitäten zu verwenden
  3. diesen Antrag in spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderats auf die Tagesordnung zu setzen (nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg)

Begründung:

Das Internetportal www.heise.de, welches auf Medien, Datenschutz und IT-Sicherheit spezialisiert ist, hat in einem ausführlichen Artikel auf zahlreiche Mängel bei der Luca-App hingewiesen, die jetzt – ohne Rücksprache mit dem Stuttgarter Gemeinderat – einfach so in Stuttgart eingeführt wurde.

Die genauen Hitergründe zur Kritik an der Luca App finden sich hier: https://www.heise.de/tp/features/Wenn-Politik-sich-ins-Security-Theater-fluechtet-6007117.html

Das Wichtigste daraus zusammengefasst:

 

  1. Luca-App-Marketing-Treiber „Smudo“, Mitglied der Musikgruppe „Die Fantastischen Vier“ bekundet, dass er keinen blassen Schimmer von IT hat (vielleicht mag ihn mal jemand über das Wichtigste aufklären?)
  2. es ist nicht ersichtlich, dass die Luca-App für die Nutzer irgendwelche Vorteile gegenüber der gerade in Erweiterung befindlichen Corona-Warn-App 2.0 hat.
  3. Datenschutz: dieser ist bei der Corona-Warn-App von Anfang an implementiert gewesen, denn anders als bei der Luca-App findet keine Speicherung von Daten auf einem zentralen Server statt. Verschiedene Datenschutzbeauftragte haben entsprechende Kritik geäußert.
  4. ob die Luca-App überhaupt in den App-Stores von Google und Apple verbleibt, ist offen, angesichts des extrem schlampigen Umgangs mit teils nicht ersichtlich erlaubt übernommenen Quelltexten und fehlenden/fehlerhaft wiedergegebenen Lizenzen kann es passieren, dass diese App aus den Stores entfernt wird (von Apple und Google).
  5. Schadensersatzforderungen und Unterlassungserklärungen durch Dritte (Entwickler) gegen die Luca-App-Macher sind im schlimmsten Fall wegen 4. ebenfalls möglich.
  6. Das Luca-App-Projekt erscheint noch immer unausgegoren, wenn man es an den tatsächlichen Anforderungen misst.
  7. Auch der Chaos Computer Club fordert die – zumindest vorläufige – Einstellung dieser App.
  8. Das Vergaberecht wurde anscheinend von Baden-Württemberg wie von anderen Ländern verletzt, es laufen bereits erste Klagen dagegen, die ebenfalls zum Rückruf der Luca-App führen können.