Wir beantragen,
den Antrag „Städtische Corona-Hilfen für Clubs, Livemusik-Spielstätten und SKS Erwin Russ“ vom 08.07.20 (Nr. 281/2020) um die Kulturgemeinschaft Stuttgart zu ergänzen und um Ausgleich eines Fehlbetrags in deren Einnahmen von 150 000 € infolge der Coronakrise.
Begründung:
Die Bedeutung der Kulturgemeinschaft ist in der Gemeinderatsvorlage GRDrs 400/2020, S.6 zutreffend beschrieben: „Eine besondere Rolle kommt darüber hinaus der Kulturgemeinschaft zu. Als Verein organisiert, macht sie durch Abonnements und günstige Kontingente Kultur niederschwellig zugänglich und organisiert Kulturereignisse als gemeinschaftliches Erlebnis.“
Die Kulturgemeinschaft Stuttgart ist seit fast 100 Jahren die wichtigste Besucherorganisation in Stuttgart. Sie ist ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam ins Theater gehen wollen und will Interesse dafür wecken durch attraktive Angebote, informative Einführungen, moderate Kartenpreise und umfassenden Service. Die Kulturgemeinschaft ist so bis heute, nicht nur aus der Historie heraus, ein wichtiges Bindeglied zwischen Publikum und Theater.
Damit ist die Kulturgemeinschaft für die Sicherstellung der kulturellen Grundversorgung in Stuttgart entscheidend. Das Angebot der Kulturgemeinschaft ist dabei breit gefächert: Die-Kulturgemeinschaft deckt sowohl den Konzertbereich, wie auch die Oper und fast alle Theater Stuttgarts mit ihrem Angebot ab. Sie nimmt dabei (über alle Sparten hinweg) etwa 9-10% aller Eintrittskarten ab und vertreibt sie und ist damit für den Kartenabsatz – vor allem für kleinere Einrichtungen – von erheblicher Bedeutung.
Darüber hinaus veranstaltet die Kulturgemeinschaft Konzerte (SKO, Stuttgarter Philharmoniker) und sorgt so für die Präsenz dieser beiden Orchester in Stuttgart und sichert einen erheblichen Teil von deren Einnahmen. Ein Alleinstellungsmerkmal der KTG ist der Bereich Kunstführungen und Kunsterlebnis.
Die Kulturgemeinschaft arbeitet traditionell eigenwirtschaftlich und ohne Zuschüsse von Stadt und Land. Sie finanziert den Betrieb aus der Differenz zwischen Karteneinkauf und Kartenverkauf (zumeist als Abonnement) und ist dabei darum bemüht, dass der Preis im Abonnement günstiger ist als der Kauf von Einzelkarten. Als gemeinnütziger Verein verfügt die Kulturgemeinschaft zwar über Rücklagen im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen, aber über kein eigenes Vermögen.
Diese Situation hat sich durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Lockdown entscheidend verändert:
- Weil keine Veranstaltungen stattfinden, können seit März 2020 auch keine Karten verkauft werden; nicht eingelöste Ansprüche aus Abonnements müssen zurückerstattet werden.
- Die Fixkosten (v.a. Miete, Personal, EDV/Internet) laufen trotzdem weiter. Bereinigt um die variablen Kosten (die nur im Zusammenhang mit Veranstaltungen entstehen), sind dies ca. 50 TEUR/Monat.
- Ausgehend davon, dass ein regulärer Spielbetrieb erst ab Januar/Februar 20/21 möglich sein wird (dies ist die aktuelle Einschätzung der meisten Partner vorbehaltlich der Gefahren durch eine sog. „zweite Welle“) bedeutet dies, dass für Fixkosten für 10 Monate keine Einnahmen gegenüberstehen. Insgesamt entspricht dies einen Gesamtbetrag von ca. 500.000 EUR
- Zwischenzeitlich macht die Kulturgemeinschaft zwar verschiedene Angebote, die aber allesamt kaum kostendeckend sind.
In dieser Situation wurden
- Verhandlungen mit dem Vermieter aufgenommen mit dem Ziel einer Mietreduzierung
- ein Teil der Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt und
- die Abonnenten dazu aufgerufen, auf ihre Rückzahlungsansprüche zu verzichten
Die Kulturgemeinschaft verfügt außerdem über Rücklagen (s.o.), die v.a. dazu dienen sollten, die Gehälter im Notfall über einen Zeitraum von 3-6 Monaten zu sichern. Diese können ebenfalls eingesetzt werden.
Trotz all dieser Maßnahmen ergibt sich ein Fehlbetrag von ca. 150.000 EUR.
Mit dem beschriebenen Einsatz von Eigenmitteln und einem einmaligen städtischen Zuschuss ähnlich wie bei SKS Russ, der „wie bei den kleineren Live-Musikclubs ebenfalls ein Quartal umfasst und sich an dem nachgewiesenen Fehlbetrag orientiert“ (insgesamt bis zu einer Höhe von 150.000 Euro – GR-Antrag „Städtische Corona-Hilfen für Clubs, Livemusik-Spielstätten und SKS Erwin Russ“ vom 08.07.20) wäre die Kulturgemeinschaft in der Lage, trotz der durch die Corona-Pandemie entstandenen Einnahmeausfälle weiterzuarbeiten und ein Programmangebot für ihre Abonnenten ab Januar/Februar 2021 zu machen.