Familien und Alleinstehende mit schmalem Geldbeutel durch städtische Hilfen entlasten

Die Forderungen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Stuttgart müssen umgesetzt werden!

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart gewährt einen sofortigen freiwilligen befristeten Corona-Zuschlag für alle Bonuscard-Empfänger*innen.
  2. Bis zum Ende der Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz aufgrund der Corona-Pandemie soll ein Zuschlag von 150 € für jeden BonusCard-berechtigten Haushaltsvorstand und jeweils 100 € für jedes weitere berechtigte BonusCardberechtigte Haushaltsmitglied gewährt werden.
  3. Die Stadt Stuttgart verstärkt ihre Informationspolitik gemeinsam mit dem Jobcenter, um Geringverdienende über bestehende Erleichterungen im Rahmen des „Sozialschutz- Pakets“ besser als bisher zu informieren.

Begründung:

Durch die Maßnahmen zur Verminderung der Infektionsketten durch den Corona-Virus kommen viele Bürger*innen Stuttgarts in finanzielle Nöte, doch besonders hart trifft es diejenigen, die schon vor der Corona-Krise am Existenzminimum leben mussten. Die Corona-Pandemie verstärkt die soziale Spaltung unserer Gesellschaft, wenn dem nicht gezielt entgegengewirkt wird. Während viele Programme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Krise für Unternehmen und Selbständige aufgelegt werden, sind die Corona-Folgen für Menschen am Rande des Existenzminimums zu wenig im Fokus, mahnt auch bundesweit der Paritätische Wohlfahrtsverband. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II bzw. § 28 SGB XII) warschon vor der Krise nachweislich viel zu gering bemessen. Zusatzausgaben, wie sie jetzt durch die Corona-Pandemie ausgelöst werden, sind über dieses Budget nun nicht mehr zu finanzieren. So führt die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände Stuttgart folgende Mehrkosten für die Haushalte auf:

– „für die jetzt ganztägige notwendige Versorgung von Kleinkindern und Schüler*innen in Folge des Wegfalls der kostenfreien Mittagessen an den Schulen und in den Kitas.

– in Folge eines erschwerten Zugangs und einem geringeren Angebot in den Tafelläden.

– durch Taxikosten bei kranken älteren Menschen, die zu den Risikogruppen gehören,um zu Ärzten und Therapeuten zu kommen.

– für Hygienemaßnahmen wie Mundschutz, Einmalhandschuhe, Trockentücher, Reinigungs-und Desinfektionsmittel.

– für medizinische Artikel, wie z.B. Grippe- und fiebersenkende Medikamente,Hustensaft,

– Nasentropfen etc. sowie Vitaminpräparate, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

– durch den Ausfall von günstigen Einkaufsmöglichkeiten mangels geeigneter Sonderangebote

– in Folge von Hamsterkäufen und fehlenden Möglichkeiten zur Vorratshaltung.

– bei älteren Menschen durch die Notwendigkeit vermehrt auf den Lieferservice Rückgriff nehmen zu müssen

– durch höheren Kommunikationsaufwand (bei Prepaid-Handy oder limitierten Flat-Verträgen)

– durch den erhöhten Papier- und Druckertintenverbrauch für die schulischen Hausaufgaben“ bzw. die Anschaffung eines Druckers und EDV-Geräts.

– durch höhere Stromkosten, da die Stromanbieter den Strompreis im Frühjahr beträchtlich angehoben haben und der Verbrauch tagsüber durch eine höhere Nutzung der Geräte gestiegen ist.“

Zugleich verringert sich in vielen Haushalten die Einkommenssituation durch den Wegfall von Nebenerwerbstätigkeiten und Minijobs. Die Krise trifft Geringverdiener*innen, die häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen standen besonders hart, da diese Arbeitsverhältnisse besonders kurzfristig aufgelöst werden und im Falle von Kurzarbeit deren Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld nicht aufstocken. Es besteht die Gefahr, dass immer mehr Menchen in absolute Armut geraten, je länger die Krise andauert. Um dies zu verhindern oder zumindest teilweise aufzufangen, wird die Stadt Stuttgart aufgefordert bis zum Ende der Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz – wie es die Liga der Freien Wohlfahrtspflege fordert – einen freiwilligen und befristeten städtischen Corona-Zuschlag zu zahlen. Eine bundesweite gesetzliche Anhebung des Regelsatzes wäre zwar wünschenswert, käme aber angesichts der langwierigen erforderlichen Beratungsverläufe viel zu spät. Daher ist in dieser Situation schnelles städtisches Handeln gefragt. Wir begrüßen explizit das erleichterte Antragsverfahren für Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter. Dadurch wird das Verfahren beschleunigt und entbürokratisiert und es ist zu begrüßen, dass vorerst keine Weiterbewilligungsanträge mehr gestellt werden müssen. Allerdings gibt es noch Verbesserungspotential bei der Öffentlichkeitsarbeit. Über die Erleichterungen bei der Beantragung des Sozialschutz-Pakets muss die Öffentlichkeit informiert werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass in naher Zukunft mit stark ansteigenden Anfragen gerechnet werden muss. Ebenso wichtig ist auch die gezielte Information innerhalb des öffentlichen Verwaltungsapparats, da auch hier noch nicht alle Mitarbeiter*innen über den aktuellen Stand Kenntnis haben.