„Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichtshofs wird die Rückführung einst privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge in die Hände der Kommunen künftig deutlich erleichtert. Das Urteil kommt nicht überraschend, auch nicht für die EnBW. Dennoch hatte sie die Auseinandersetzung bis zur höchsten Instanz getrieben, damit sie noch möglichst lange Profit mit den Netzen machen kann. Den Stadtwerken und damit den Steuerzahler*innen in Stuttgart sind dadurch Millionen entgangen. Versorgungsnetze gehören nicht in die Hand renditeorientierter Energiekonzerne“, kommentiert Fraktionssprecher Hannes Rockenbauch, Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke und der Netze-Tochter, das Urteil des BGH.
„Das jahrelange Tauziehen um die Versorgungsnetze und das Lebensmittel Wasser muss jetzt enden. Wir fordern die EnBW auf, endlich den Weg für die Rücküberführung der Trinkwasserversorgung und der Fernwärmeleitungen frei zu machen.“, ergänzt Stadtrat Christoph Ozasek, ebenfalls Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke und fügt hinzu: „Die Totalprivatisierung der Energie- und Wasserversorgung 2002 hat der Stadt nichts Gutes gebracht. Für die Energiewende in Stuttgart kam die starke EnBW in den letzten 18 Jahren einer Eiszeit gleich. Keine Großstadt ist so von fossiler Energie abhängig wie Stuttgart. Es zeigt sich: Mit dem Eigentum an den Netzen entscheidet sich die urbane Energiewende.“
„Mit unserer Unterstützung für die einschlägigen Bürgerbegehren haben wir das Thema von Beginn an aktiv vorangetrieben – ein Resultat dieser Arbeit ist mit dem rechtskräftigen Urteil heute sichtbar geworden“, freut sich Hannes Rockenbauch.
Wir fordern die Fraktionen im Gemeinderat auf, ihr Taktieren um einen dauerhaften Standort für die Stadtwerke endlich aufzugeben. Nur mit einem dauerhaften Betriebsstandort werden die Stadtwerke endlich zum Motor der kommunalen Energiewende. Ohne diese Zukunftsperspektive werden die Stadtwerke nicht die Dynamik entwickeln, die angesichts der Klimakatastrophe jetzt gefragt ist“, so Ozasek abschließend.