Wir beantragen:
- Die Entscheidung über die Terminalentwicklung des Stuttgarter Flughafens (GRDrs 2/2020) wird auch im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) beraten.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen im Ausschuss für Umwelt und Klima, bevor eine Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt:
- Wie hoch sind die CO2-Emissionen des Flughafens für das Jahr 2014-2019
aufgeschlüsselt nach den Bereichen
1.1 Flughafenbetrieb (Terminals, Serviceleistungen im Vorfeld, Fahrzeuge und
alle weiteren Bereiche, die nicht zu den folgenden gehören)
1.2 An- und Abreise der Fluggäste
1.3 Flugzeuge (nur dem Flughafen zuzuordnende Emissionen) - Welche maximale stündliche Abfertigungskapazität besitzt der Flughafen heute und nach den Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen?
- Wie hoch ist die maximale Zahl an jährlichen Flugbewegungen, die mit einer Startbahn zuverlässig abgewickelt werden können?
- Wie entwickeln sich die CO2-Emissionen des Flughafens, wenn der Flughafenausbau wie geplant durchgeführt wird und die Fluggastzahlen von heute 12,7 Mio. auf 17 Mio. im Jahr 2033 ansteigen?
- Welche CO2-Emissionen sind im Jahr 2019 durch den Flug der Airlines zu ihren Zielflughäfen entstanden? Falls keine systematische Emissionsermittlung vorliegt, bitten wir um Abschätzung aus der Betankung der Flugzeuge.
- Wie können die CO2-Emissionen des Flughafens schneller als bis 2050 auf null gesenkt werden?
- Was würde passieren, wenn die Stadt Stuttgart den Ausbau des Flughafens wie in Vorlage 2/2020 beschrieben, in der Gesellschafterversammlung ablehnen würde?
Begründung:
Die Entscheidung über die Terminalentwicklung wurde bereits vom Gemeinderat vertagt und in den Wirtschaftsausschuss zur Beratung verwiesen, da im April das Thema Klimaschutzstrategie der Beteiligungsunternehmen aufgerufen wird. Eine Diskussion der Vorlage ausschließlich unter Wirtschaftsaspekten im Wirtschaftsausschuss wird der Tragweite der Entscheidung nicht gerecht und verhindert eine umfassende Betrachtung des Vorhabens. Da der Flughafenausbau eine hohe Umwelt- und Klimarelevanz hat, ist es zwingend, den dafür zuständigen Ausschuss für Klima und Umwelt zu befassen.
Mit der Gemeinderatsvorlage 02/2020 soll der Gemeinderat den Ausbau des Flughafens beschließen. Als ob es keine Klimakrise und CO2-Minderungsziele gäbe. Mit der Steigerung von Passagierzahlen wird sogar eine Steigerung der CO2-Emissionen des Flughafens und der Airlines billigend in Kauf genommen.
Die Vorlage suggeriert, dass die Entwicklung des Flughafens klimaneutral erfolgen könnte, wenn man die „im eigenen Verantwortungsbereich liegenden CO2-Emissionen auf null“ (Zitat Gemeinderatsvorlage) bringen würde. Die entscheidenden 90% der CO2-Emissionen, die dem Flughafen zuzuordnen sind, werden dem Gemeinderat vorenthalten. Hierzu zählen im Wesentlichen die An- und Abreise der Fluggäste sowie die Emissionen der Flugzeuge beim Start und der Landung sowie das Bewegen auf dem Rollfeld und beim Stehen.
Im Klimapaket der Stadt Stuttgart wurde vereinbart, dass bei allen Investitionen der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen die Auswirkungen auf den Klimaschutz und die CO2-Bilanz aufzuzeigen sind. Beim Flughafen fehlt diese Betrachtung. Wir halten es für methodisch falsch und willkürlich, die CO2-Emissionen von Gebäuden und dem Flughafenbetrieb von den Emissionen zu trennen, die durch die An- und Abreise der Fluggäste und den Flugzeugen verursacht werden.
In der Beschlussvorlage für den Gemeinderat sind keine Angaben zur Entwicklung der CO2-Emissionen des Flughafens enthalten, obwohl gerade dieser Parameter und die aus dem Klimaschutz zu erwartenden ordnungsrechtlichen und finanziellen Restriktionen maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Investition von 2,2 Mrd. € sind.
Alle von der FSG geplanten Maßnahmen wie Erweiterung der Sicherheitsbereiche, der Check-In-Schalter, der Gates sowie die zusätzlichen Fluggastbrücken und Abstellpositionen führen zu höheren Kapazitäten. Es fehlen aber die Informationen auf welche Fluggastzahlen die neuen Anlagen ausgelegt werden und wie hoch die Steigerungen im Vergleich zur heutigen Infrastruktur sind.
Eine Beschlussfassung über die Art und den Umfang eines Flughafenausbaus in der Vollversammlung kann erst dann erfolgen, wenn der Gemeinderat über die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Klimaschutz informiert wurde. Hierzu ist die Verwaltung schon wegen des Klimapakets verpflichtet!