Aufgrund des Brandgeschehens am Stuttgarter Bahnhof am Morgen des 5. Februars stellt sich unweigerlich die Frage, wie sich bei einem Brandgeschehen vergleichbarer Dimensionen die Löscharbeiten in dem zukünftigen S-21-Tiefbahnhof dargestellt hätten. Die Feuerwehrfahrzeuge mussten für die Löschung bis an die Bahnsteige fahren und die Menschen von den Bahnsteigen holen und zeitweise sogar aus der gesamten Bahnhofshalle evakuieren.
Auch hat der Kurzschluss mit Kabelbrand anschaulich gezeigt, dass selbst kleinere Vorfälle rasch weitreichende Folgen für den Betrieb eines Bahnhofs haben. Im aktuellen Fall war der Bahnhof für S-Bahnen stundenlang und für Fernverkehrszüge teilweise über mehrere Tage gesperrt, obwohl im heutigen oberirdischen Bahnhof 16 Gleise zur Verfügung stehen, im geplanten Tiefbahnhof jedoch nur acht Gleise und diese nur über Tunnel erreichbar sind.
Wir fragen daher:
- Gibt es ein Rettungskonzept für den neuen Tiefbahnhof?
a) Wie sähe das Vorgehen der Feuerwehr im neuen Tiefbahnhof bei Brandfällen vergleichbarer Dimension aus?
b) Wie und in welcher Zeit gelangen die Feuerwehrfahrzeuge an die Bahnsteige des Tiefbahnhofs und wieviel Zeit würden sie voraussichtlich hierfür benötigen?
2. Wer ist zuständig, um für den Tiefbahnhof ein spezielles Notfall-/Rettungskonzept zu erarbeiten und wie erfolgt im Notfall die Abstimmung zwischen Bahn und Branddirektion?
3. Ist für den Tiefbahnhof die Einrichtung einer Werksfeuerwehr der Bahn geplant und erforderlich?
Wenn nein,
a) Um wie viel Personalkapazitäten müsste die Branddirektion Stuttgart aufgestockt werden?
b) Wo ist die Stationierung einer Feuerwache für den Tiefbahnhof vorgesehen?
4. Wie werden – auf Basis dieser aktuellen Erfahrung – die betrieblichen Folgen im Zuge eines Brandgeschehens vergleichbarer Dimension im Tiefbahnhof geschätzt?
Wir beantragen:
- Die Bahn wie auch die Branddirektion berichten im kommenden Unterausschuss S21 am 11.2.20 über den Einsatz beim Brandgeschehen im Stuttgarter Bahnhof am 4.2.2020 und erläutern die daraus resultierenden Anforderungen an ein Rettungskonzept und betriebliches Notfallkonzept im Tiefbahnhof.