Wer auf Gluten allergisch reagiert, muss beim Kauf von Lebensmitteln aufpassen. Als glutenfrei gelten Lebensmittel, die pro Kilogramm höchstens 20 Milligramm Gluten enthalten. Bei Laktose sind die Regeln nicht ganz so streng: auf 100 Gramm sind höchstens 0,1 Gramm Laktose erlaubt – dann darf das Produkt als laktosefrei verkauft werden.
Wie verhält es sich eigentlich bei der Frage, ob eine Straße oder ein Bereich autofrei ist? Im Netz steht: Autofrei bedeutet eine Zone, in der keine Kraftfahrzeuge betrieben werden dürfen. Also ein Bereich, der frei von Autos ist. In der Stuttgarter Stadtpolitik hat man dagegen eine ganz eigene Definition von „autofrei“. Der Oberbürgermeister etwa meint, ein Bereich sei „autofrei“, auch dann schon, wenn dieser als Zufahrt für eine Tiefgarage oder ein Parkhaus für den Autoverkehr nutzbar bleibt.
Als „autofrei“ wird seit kurzem auch die Eberhardstraße gefeiert – vor allem von Personen und Parteien, welche die Initiative dafür nicht ergriffen haben, sondern kurz vor knapp auf den fahrenden Zug aufgesprungen sind. Aus unserer Fraktion heraus wurde das Bündnis „Stuttgart laufd nai“ initiiert, welches sich seit 2016 für eine autofreie City einsetzt. Zwei Jahre nach der Grundsatzentscheidung des Gemeinderats ist in der Eberhardstraße das erste Ergebnis zu sehen: Im Vergleich zum ursprünglichen Zustand hat sich keine Revolution ereignet. Lediglich einige Parkplätze sind weggefallen – aber nicht alle, ebenso Taxis und mit zeitlichen Einschränkungen: der Lieferverkehr. Ist die Eberhardstraße also autofrei? Frei von Autos ist die Fahrradstraße bei weitem nicht, auch die Toleranz, die bei laktosefrei gilt, ist bei der Eberhardstraße weit überschritten – von glutenfrei gar nicht zu sprechen. Autofreie Zonen und Bereiche sollten in Stuttgart den Namen verdienen und nicht als Mogelpackung vermarktet werden.