Keine Gebührenerhöhung für selbstzahlende Geflüchtete in Unterkünften des Sozialamts (Änderungsantrag zu GRDrs 781/2019)

Wir beantragen:

  1. Die Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge (GRDrs 781/2019) wird unter Punkt 2 wie folgt geändert: „Die Gebührenhöhe für Selbstzahler wird (bei 4,5 qm Wohnfläche und Schlaffläche) auf 160,00 EUR bzw. (bei 7 qm Wohnfläche und Schlaffläche) auf 250,00 EUR pro Platz festgesetzt.“
  1. Die Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge (GRDrs 781/2019) wird unter Punkt 3 wie folgt geändert: „Die Gebührenhöhe für Auszubildende wird (bei 4,5 qm Wohnfläche und Schlaffläche) auf 160,00 EUR bzw. (bei 7 qm Wohnfläche und Schlaffläche) auf 250,00 EUR pro Platz festgesetzt.“

Begründung:

Die Diskussion über die Satzung zur Benutzung von Unterkünften des Sozialamts beschäftigt den Gemeinderat, das Sozialamt, Geflüchtete, AK Asyl und Flüchtlingsfreundeskreise seit bald zwei Jahren. Mit der ursprünglichen Erhöhung der Gebühren ist eine große Unsicherheit bei Geflüchteten entstanden. Geflüchtete, die einer Arbeit nachgehen und somit nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung vom Jobcenter angewiesen sind, hätten aufgrund der hohen Gebühren in den Unterkünften wieder Bittsteller beim Jobcenter werden müssen. So wurde in einem Kompromiss der Mehrheit der Gemeinderatsfraktionen eine soziale Komponente beschlossen mit einer Kostendeckelung bei Selbstzahlern (bei 4,5 qm/193 EUR und bei 7 qm/250 EUR) und eine Befristung dieser sozialen Komponente auf 18 Monate.

Schon bei der letzten Änderung haben wir darauf hingewiesen, dass die Befristung auf 18 Monate nicht haltbar sein wird, da der Stuttgarter Wohnungsmarkt so sehr angespannt ist, dass Geflüchtete, ob in Arbeit oder nicht, nur sehr begrenzt eine bezahlbare Wohnung finden können. Wir begrüßen somit diese erneute Änderung der Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge, da die Befristung wegfällt. Zusätzlich erhalten Auszubildende Rechtssicherheit. Unverständlich ist uns, warum nun der Kompromiss bezüglich der Höhe der Unterkunftskosten aufgelöst wird. Genauso wenig wie der Wohnungsmarkt sich in den letzten beiden Jahren entspannt hat, hat sich an der prekären finanziellen Situation von Geflüchteten etwas geändert. Selbst wenn ein Geflüchteter Selbstzahler ist, sind 250 Euro für 7 qm immer noch eine erhebliche Summe. Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ergeben sich monatliche Kosten von 700 EUR für 29 qm Wohnraum. Das sind umgerechnet immerhin 25 EUR pro Quadratmeter. Wir erachten diese Gebührenhöhe für Selbstzahler als sehr hoch, aber in Anbetracht des ursprünglich getroffenen Kompromisses für (er-)tragbar. Dieser Kompromiss sollte nicht aufgelöst werden.