Wie hoch ist die finanzielle Entlastung der Stadt Stuttgart durch neue Leistungen des „Gute-Kita-Gesetzes“ und durch das „Starke-Familien-Gesetz“?

Begründung:

Im Dezember 2018 wurde von der Bundesregierung das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, gemeinhin als das „Gute-Kita-Gesetz“ bezeichnet, verabschiedet. Damit sagte der Bund den Ländern finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro zu. Die Mittel sollen für Qualitätssteigerungen der Kinderbetreuung eingesetzt werden und insbesondere Familien mit geringen Einkommen, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen zugutekommen, damit sie unbürokratisch – mit einer bundesweiten sozialen Staffelung – von den Kita-Gebühren befreit werden.

Darüber hinaus wurde mit dem im März 2019 verabschiedeten „Starke Familien-Gesetz“ das Bildungs- und Teilhabepaket ab 1. August 2019 angepasst, mit dem das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro steigt und in den Folgejahren eine Steigerung entsprechend der Regelsätze vorgesehen ist. Die monatliche Teilhabeleistung wurde von zehn Euro auf 15 Euro angehoben und die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg.

Auf Basis des Gute-Kita-Gesetzes erhält das Land Baden-Württemberg vom Bund 729 Millionen Euro. Laut Pressemitteilung zum „Pakt für gute Bildung und Betreuung“, den das Land Baden-Württemberg im Januar 2019 mit seinen Kommunen geschlossen hat, werden ab dem Jahr 2019 schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 vom Land rund 80 Millionen Euro jährlich investiert.

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei setzt sich für die Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung ein. Bildung muss kostenfrei sein, um Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Frühkindliche Bildung findet gerade auch in den Kindertagesstätten statt und ist damit Teil des Bildungssystems. Laut baden-württembergischen Gemeindetag, würden mit der Umsetzung der Gebührenfreiheit bis zu 30 Prozent mehr Kinder unter drei Jahren in die Kita gehen. Bisher werden von den unter Dreijährigen im Durchschnitt nur 29 Prozent in Kitas betreut. Dies zeigt, dass die hohen Kita-Gebühren für viele Eltern bislang offenbar eine große Hürde darstellen.

Bisher hat die Stadt Stuttgart für Bonuscard-Inhaber*innen Kitagebühren übernommen. Da diese jetzt vom Bund respektive dem Land übernommen werden, entsteht hier eine finanzielle Entlastung für die Stadt Stuttgart. Wir bitten anlässlich der anstehenden Haushaltsberatungen um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Wir fragen:

  1. Wie hoch schätzt die Stadt Stuttgart die jährliche finanzielle Entlastung in den Jahren 2019 bis 2024 geschätzt
  2. durch Leistungen bzw. finanzielle Entlastungen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“?
  3. durch den zwischen dem Land Baden-Württemberg und seinen Kommunen abgeschlossenen „Pakt für gute Bildung und Betreuung“?
  4. durch Leistungen bzw. finanzielle Entlastungen, die sich aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ ergeben, insbesondere der Anpassung des Bildungs- und Teilhabepakets? (z.B. entfällt die Bezuschussung des Mittagessens von Kindern aus einkommensschwachen Familien durch die Stadt, da sie vom Bund/Land übernommen wird.)

Wir beantragen:

Die Verwaltung beantwortet die Fragen schriftlich und berichtet spätestens in der übernächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 7.10.2019. (Ein Bericht im Jugendhilfeausschuss am 23. September wäre wünschenswert, da dessen übernächste Sitzung erst wieder am 14.10.2019 anberaumt ist und enge zeitliche Restriktionen für Haushaltsanträge bestehen.)