Wir beantragen:
Die Geschäftsführung der SWSG wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Betriebskosten und zur Verbesserung des Wohnumfeldes umzusetzen:
- Es wird ein Energiesparkonzept für den Strombereich im gesamten Bestand der SWSG entwickelt.
- Es werden flächendeckend gelbe Tonnen zum Deponieren der „gelben Säcke“ eingeführt, um Zusatzkosten für Müllabfuhr zu reduzieren. Sollten im Einzelfall die dafür erforderlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben sein (z.B. Flächen), wird geprüft, wie sie geschaffen werden können.
- Die SWSG verbessert Qualität und Kosten der Pflege der Außenanlagen, der Sauberhaltung der Müllplätze, des Rasenmähens, des Winterdienstes und anderer Dienstleistungen in ihren Quartieren.
Dazu werden diese Dienstleistungen, zunächst in einem oder mehreren Wohnquartieren, nicht mehr an teure externe Dienstleister vergeben, sondern Hausmeister eingestellt und/oder Minijobs an Mieter*innen im Quartier angeboten. Dies ermöglicht den Mieter*innen auch, Ansprechpartner vor Ort zu haben.
(Vor allem beim Winterdienst zeigt sich immer wieder, dass die pauschalen Dienstleister-Verträge überhöhte Kosten erzeugen. Fremdfirmen sind bei den nicht planbaren Winterdienst-Situationen nicht in der Lage, die zeitlichen Vorgaben der städtischen Satzung wie z.B. Schneeräumen in der Woche bis 7 Uhr, Split streuen, Streusalzverbot beachten etc., einzuhalten.)
- Solange für die o.g. Dienstleistungen noch Fremdfirmen beauftragt sind, ist die SWSG als Auftraggeber der Dienstleister dafür verantwortlich, dass die geforderte Leistung tatsächlich erbracht wird. Dies ist mit folgenden Maßnahmen sicherzustellen und für die Mieter*innen überprüfbar zu machen:
a) Die bis 2017 üblichen Listen, auf denen die Fremdfirmen ihre Leistung quittieren mussten, werden wiedereingeführt und von der SWSG kontrolliert;b) Aushänge in den Häusern, die darauf verweisen, dass die Mieter*innen selbst für Reklamationen bei Dienstleistern zuständig seien, werden entfernt;
c) Die mit den Dienstleistern für die Gebäudereinigung vereinbarten Leistungsverzeichnisse werden in den Schaukästen öffentlich ausgehängt und für Mieter*innen überprüfbar gemacht;
d) Am Müllhäuschen jeder Wirtschaftseinheit wird ein Schaukasten mit dem vereinbarten Leistungsverzeichnis für die Außenreinigung und einer Liste zur Dokumentation der durchgeführten Leistung der Firmen ausgehängt;
e) Wenn Mieter*innen belegen, dass Leistungen nicht erbracht und in den ausgehängten Nachweisformularen quittiert sind, werden die anteiligen Preise dieser Leistungen den Mietern bei den Betriebskosten gutgeschrieben.
(Die SWSG als Vertragsunterzeichnerin ist zuständig dafür, bei Fremdfirmen die Einhaltung des vertraglichen Leistungsverzeichnisses durchzusetzen.)
- In Wirtschaftseinheiten, mit von der allgemeinen Öffentlichkeit genutzten Flächen, werden ab 2017 die Kosten für Außenreinigung, Spielplatz, Beleuchtung von Gehwegen, Gartenarbeiten nicht über die Betriebskosten bzw. nur anteilig berechnet.
Bereits konkret bekannt gewordene Fälle sind die Wirtschaftseinheiten Bottroper Str. 45- 69 im Hallschlag, in der Eltinger-/Grieg-/Franz-Schubert-Str. in Botnang, in der Fuchswaldstr. 96 A –I.
Den Widersprüchen von Mietern diesbezüglich wird stattgegeben. - Die SWSG setzt eine Arbeitsgruppe „Betriebskosten einsparen“ ein.
In der „Arbeitsgruppe Betriebskosten einsparen“ sollen die Mieterbeiräte des AK Betriebskosten, interessierte Mieter*innen, die sich engagieren wollen, sowie zuständige Mitarbeiter*innen der SWSG und wissenschaftliche Begleitung vertreten sein.
Eine ähnlich konzipierte Studie der Wohnungsgesellschaft TAG mit der Uni Darmstadt mit dieser Zielsetzung hat erfolgreich Wege zur Betriebskostensenkung aufgezeigt.