Urlaubsentgelt für Honorarkräfte an der VHS Stuttgart mit arbeitnehmerähnlichem Status

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS beantragt:

 

  1. Die Volkshochschule ermittelt den finanziellen Bedarf für eine Auszahlung von Urlaubsentgelt für Dozent_innen mit arbeitnehmerähnlichem Status auf Basis der Zahlen seit 2017 und erstellt eine Kostenprognose bis zum Jahr 2023.
  2. Die Verwaltung der Stadt Stuttgart erarbeitet bis zu den Haushaltsberatungen im Herbst 2019 ein Konzept zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Zahlungen von Urlaubsentgelt für alle Dozent_innen mit arbeitsnehmerähnlichen Status.
  3. Die Stadt Stuttgart setzt sich – in Abstimmung mit dem Deutschen Volkshochschulverband – auf Bundesebene für eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Träger zur besseren finanziellen Absicherung der Kursleitenden ein.

 

Begründung:

 

Honorarkräfte arbeiten in ungesicherten und teilweise prekären Beschäftigungsverhältnissen. Diese Arbeitsverhältnisse bedeuten meist ein geringeres Einkommen im Vergleich zu angestellten Arbeitnehmer_innen mit der Folge von vergleichsweise niedrigen Rentenansprüchen.

Die VHS Stuttgart ist die „mittlerweile größte öffentliche, von der Stadt Stuttgart geförderte Weiterbildungseinrichtung Baden-Württemberg“ und somit auch ein zentrales Aushängeschild der Landeshauptstadt Stuttgart. In ihrem Leitbild und Selbstverständnis betont die Volkshochschule Stuttgart auf ihrer Homepage ihre große öffentliche Bedeutung: „Die vhs stuttgart ist eine öffentliche Weiterbildungseinrichtung. Sie wird zu großen Teilen aus öffentlichen Mitteln finanziert und steht daher in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung. Ohne eine verlässliche Finanzierung, vor allem durch die Landeshauptstadt Stuttgart, kann die vhs nicht erfolgreich sein. Auch daraus ergibt sich für uns die Verpflichtung zu sorgsamem und wirtschaftlichem Umgang mit allen Ressourcen.“Mitarbeiter*innen und somit auch Honorarkräfte sind eine zentrale Ressource für das Kursangebot. Auch mit dieser Ressource muss deshalb sorgsam umgegangen werden. Prekäre unsichere Beschäftigungsverhältnisse sind weder mit dem Anspruch der VHS noch der Landeshauptstadt zu vereinbaren.

Aufgrund ihres arbeitnehmerähnlichen Status haben Honorarkräfte Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubsentgelt, wenn sie „wirtschaftlich abhängig“ von einem Haupt-Auftraggeber sind. Dennoch wird den Honorarkräften, die diese Bedingungen erfüllen, die Auszahlung von Urlaubsgeld vorenthalten.

Das 1963 beschlossene  Bundesurlaubsgesetz*(s. Fußnote 1) sieht vor, dass auch für arbeitnehmerähnliche Personen bezahlter Urlaub vorgesehen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hat die Geschäftsleitung der VHS Stuttgart 2012 bereits darauf aufmerksam gemacht, dass ein Anspruch auf Urlaubsentgelt für diese Personengruppe besteht und erneuerte den Hinweis
im Jahr 2017.

Allein im Bereich Deutsch als Fremdsprache (daF) stellten jährlich durchschnittlich 22 Kursleiter_innen seit 2016 Anträge auf Urlaubsentgelt. Diesen Anträgen wurden bisher nicht statt gegeben.

Bisher sieht sich die Geschäftsleitung der VHS Stuttgart nicht in der Lage, die Gelder für das Urlaubsentgelt zu refinanzieren, und das, obwohl elf große Volkshochschulen dies bereits zahlen.

Der Stadt Stuttgart kommt als Arbeitgeberin Vorbildfunktion zu. Die Stadt legt soziale und ökologische Maßstäbe in ihren Vergabe- und Anlagerichtlinien fest, ebenso selbstverständlich muss die Einhaltung arbeitnehmerrechtlicher Vorgaben sein.

Der Anspruch auf Urlaubsentgelt muss deshalb anerkannt und erfüllt werden.

 

 

*Fußnote 1: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.“ Bundesurlaubsgesetz 1963