Stationäres vehicle-Sharing in Stuttgart voranbringen

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik über den Stand der Ausarbeitung der stationären Car-Sharing-Konzeption und der Mobilitätspunkte-Konzeption.
  2. Die Verwaltung berichtet in diesem Zusammenhang über das Bremer Modell „cambio StadtAuto“, insb. im Hinblick auf die Frage, wie in Stuttgart unter den gegebenen Rahmenbedingungen des Vergaberechts ein dauerhaftes, vollflächiges stationäres vehicle-Sharing „aus einem Guss“ realisiert werden kann.
  3. Die Verwaltung prüft folgende Vorschläge als Prämissen zur Umsetzung des stationären vehicle-Sharing in Stuttgart und berichtet hierzu:
    1. Es werden grundsätzlich bestehende Parkplätze umgewidmet und keine zusätzlichen Flächen herangezogen. Sharing-Punkte sind mit entsprechenden Flächenreserven zu konzipieren, sodass eine Erweiterung der Flotte nachträglich möglich ist.
    2. In Stadtteilen mit besonders hohem Parkdruck, insb. Parkraum-Management-Gebieten, sind vorrangig vehicle-Sharing-Punkte zu schaffen, um gezielt den Parkdruck zu senken.
    3. Als Zugangsmedium für alle Dienstleister wird die polygo-Card vorgeschrieben. Es ist grundsätzlich die Anschlussfähigkeit an eine künftige multimodale Mobilitätsplattform (z.B. als App) vertraglich sicherzustellen.
    4. Die Konzeption sichert einen vehicle-Mix: Funktionsfahrzeuge, wie z.B. Transporter, und Fahrzeuge für längere Strecken mit Verbrennungsmotor müssen an intermodalen Knotenpunkten angeboten werden. Vollelektrische Kleinfahrzeuge dagegen in den Wohnquartieren.
    5. Alle sharing-Fahrzeuge müssen einen Mindeststandard, nicht nur nach EURO-Klassierung, sondern auch hinsichtlich „real-drive-emission“ (RDE) erfüllen.
    6. Die Verwaltung erarbeitet Kriterien hinsichtlich Motorisierung, Lärm- und Schadstoffemissionen im Fahrbetrieb, Fahrzeuggewicht, Kompaktheit der Fahrzeuge, mit dem Ziel einer möglichst effizienten und umweltschonenden Fahrzeugflotte.
    7. Es wird in Anlehnung an RegioRadStuttgart ein einheitliches Branding/Corporate Design für die sharing-Punkte und die Fahrzeuge entwickelt.
    8. Es erfolgt keine Vergabe von einzelnen sharing-Punkten. Stattdessen wird eine stadtweite Konzession angestrebt. Sofern dies rechtlich unter keinen Umständen möglich ist, werden mehrere Flächenkonzessionen (z.B. nach Stadtbezirk) angestrebt.
    9. Der oder die Betreiber haben eine Mindest-Versorgungsquote und die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge sicherzustellen. Entsprechende Standards hinsichtlich Wartung und Service sind vertraglich zu vereinbaren.
    10. Es sind Boni-Regelungen durch Kopplung mit einem VVS-Abo zu entwickeln.
    11. Die Preise für die Benutzung der sharing-Fahrzeuge ist möglichst zu vereinheitlichen und sollen marktüblichen Konditionen in einem Oberzentrum entsprechen.

Begründung:

Mit Beschluss der ersten Fortschreibung des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ im Juli 2017 hat der Gemeinderat die Verwaltung mit der „Erstellung eines stationären Carsharing-Konzepts für die Landeshauptstadt Stuttgart und Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum“ beauftragt. Mit dem Car-Sharing-Gesetz ist seit August 2017 der notwendige Rechtsrahmen geschaffen. Die Konzeption liegt jedoch bis dato noch nicht vor. Gleiches gilt für den „Aufbau einer markttauglichen inter- und multimodalen Mobilitätsplattform“. Zudem ist eine „Ganzheitliche Konzeption und Umsetzung bedeutender Mobilitätspunkte“ auszuarbeiten. Auch diese Konzeption wurde dem Gemeinderat noch nicht zur Beratung übergeben.

Nach den Irritationen um die erste Pilotphase, und mit der Interessenbekundung zur zweiten Pilotphase für das stationäre Car-Sharing in Stuttgart, sind viele Fragen aufgekommen, hinsichtlich der Ausarbeitung einer Konzeption für stationäres Sharing in Stuttgart im öffentlichen Verkehrsraum:

Ist es richtig, eine Vielzahl von Inselsystemen an einzelnen Punkten im Stadtraum zu etablieren? Wäre eine Differenzierung der Fahrzeugtypen zwischen Quartieren und Knotenpunkten nicht sinnvoller? Wie ist das Sharing in eine übergeordnete Agenda für eine multimodale Mobilitätskultur eingebettet? Sind für die Kunden einheitliche und niederschwellige Zugangssysteme gewährleistet? Wäre eine einheitliche „Marke“ nicht ein notwendiger Schritt für die Sichtbarkeit von „Mobility as a service“? Und warum sind Gebiete mit hohem Parkdruck von der Pilotphase ausgenommen, obwohl gerade hier stationäres Sharing zu einer Entspannung beitragen könnte?

Wir wollen im Gemeinderat für die Ausarbeitung der genannten Konzepte Prämissen formulieren, um das vehicle-sharing in Stuttgart aus Sicht der Nutzer*innen und der Menschen in Stuttgart möglichst attraktiv zu gestalten. Als positives Beispiel kann in diesem Prozess die erfolgreiche Umsetzung in Bremen herangezogen werden.