Leerstand vermeiden und bezahlbaren Wohnraum in Möhringen schaffen

Wir fragen:

  1. Seit wann steht das Gründstück in der Vaihinger Str. 79 leer?
  2. Warum wurde die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum nicht auf die Vaihinger Str. 79 angewendet?
  3. Seit wann ist der Stadt Stuttgart der Leerstand in der Vaihinger Str. 79 bekannt?
  4. Was gedenkt die Verwaltung gegen den Leerstand zu unternehmen?
  5. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Beschlagnahmung der Gebäude in der Vaihinger Str. 79 unter Federführung der Stadt möglich?

Begründung:

Der Wohnraummangel in Stuttgart nimmt seit Jahren zu. 4688 Haushalte stehen laut dem Wohnungsmarktbericht 2019 auf der Warteliste für eine Sozialwohnung. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Sozialwohnungen 2018 gegenüber 2017 um 63 Wohnungen verringert. In einem Antrag der SPD Fraktion (Nr. 157/2019) war die Rede von einem Potential für Wohnungen in der Böblinger Straße 68-78. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Hofelich hervor. Zurecht fragen die Sozialdemokraten nach dem Wohnbaupotential. Nur warum nach dem Leerstand in der Vaihinger Str. 79 im Stadtteil Möhringen nicht gefragt wird bleibt unverständlich.

Der Leerstand tausender Wohnungen war im Dezember 2015 ein wesentlicher Grund, warum die Mehrheit des Gemeinderats die „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart“ verabschiedet hat. Die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum gilt selbstverständlich auch bei Liegenschaften im Eigentum des Landes. Sollte in der Vaihinger Str. 79 eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen, muss die Verwaltung schnellstmöglich handeln und Maßnahmen ergreifen.

Verfahrenshinweis:

Nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart heißt es: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen.“ Wir verzichten auf eine Zwischennachricht und bitten diese Fristen einzuhalten.