Wir beantragen,
- dass künftig auch Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse im Internet veröffentlicht werden, sofern es keine reinen Personalangelegenheiten sind oder Rechtsstreite nichtöffentlicher Art betrifft. Falls in Teilen schützenswerte Informationen betroffen wären, werden diese und nur diese geschwärzt.
- Die Verwaltung beziffert den zusätzlichen Personalaufwand dafür, damit die nötigen zusätzlichen Stellen geschaffen werden können.
Begründung:
Wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, vor Kurzem in einem öffentlichen Vortrag bei der Regionalgruppe von Transparency International Baden-Württemberg dargelegt hat, gibt es keinen Grund, solche Sitzungsprotokolle nichtöffentlicher Sitzungen generell nicht zu veröffentlichen. Soweit keine vertraulichen Informationen betroffen sind, besteht im Gegenteil aufgrund des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg ein Anspruch auf Veröffentlichung dieser Protokolle. Damit nicht jedes Mal jemand auf die Veröffentlichung klagen muss, erwarten wir die allgemeine Umsetzung dieser Maxime wie beschrieben. Falls die Verwaltung nicht bereit ist, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, behalten sich die Fraktion bzw. deren Stadträte vor, die Landeshauptstadt Stuttgart auf Einhaltung dieser Informationspflichten zu verklagen – was leider schon in verschiedenen Kommunen in Baden-Württemberg seitens Gemeinderäten nötig war.