Neufassung – Fortschreibung der SIM-Konditionen Änderungsantrag zur GRDrs 783/2018

SÖS-LINKE-PluS beantragt:

 

  1. Der bei der Planungsbegünstigten mindestens verbleibende Planungsgewinn reduziert sich von einem Drittel auf 10 Prozent.
  2. Die Quote des geförderten Wohnungsbaus an der gesamten für Wohnungsbau festgesetzten Fläche wird auf 50 Prozent erhöht.
  3. Der Anteil von Sozialmietwohnungen (SMW) am Anteil der geförderten Wohnungen beträgt 100 Prozent.
  4. Die Belegungsbindung bei Sozialmietwohnungen (SMW) wird auf 50 Jahre verlängert.
  5. Der Schwellenwert für das Förderprogramm zum Bau der ersten Sozialmietwohnung wird von derzeit 1350 qm Wohnfläche auf 450 qm gesenkt; die erste geförderte Sozialmietwohnung entsteht damit ab der 6. Wohnung.
  6. Die Option „Ersatzmaßnahmen“ im Radius von 1000 Metern entfällt.
  7. Es wird beim Amt für Liegenschaften und Wohnen ein anonymisiertes Vorschlagsverfahren zur Auswahl der Mieter_innen durch Wohnungseigentümer_innen erprobt, das die diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe sichert. Dabei sind z.B. Informationen, die für ein Mietverhältnis unerheblich sind, auszublenden.
  8. Der Stadt Stuttgart ist ein generelles Vorkaufsrecht im Städtebaulichen Vertrag einzuräumen.

 

Für die angekündigte Novellierung der SIM-Regeln Ende 2019 beauftragen wir die Verwaltung um Bearbeitung der folgenden Prüfaufträge:

  1. Zur Schaffung zusätzlicher Pflegewohnungen und -plätze erarbeitet die Stadt ein Konzept analog zum Bau von Kita-Plätzen bei der Projekten zur Schaffung von neuem Wohnraum.
  2. Die Verwaltung überprüft die Möglichkeiten zur Rekommunalisierung von neu geschaffenen Wohnungen durch
  3. a) die Verpflichtung der Investoren/Baugenossenschaften zur Übertragung eines
    Anteils der neu geschaffenen Wohnungen an die Stadt, respektive SWSG oder
    ELW oder durch
    b) ein Anreizsystem mittels Reduzierung der Anteile für den geförderten
    Wohnungsbau (geringere SIM-Quote) oder durch
    c) ein vertraglich abgesichertes Vorkaufsrecht der Stadt für alle im SIM-Gebiet
    geschaffenen neuen Wohneinheiten.

Begründung:

Die GRDrs 738/2018 begründet die dort vorgeschlagenen Fortschreibungen der SIM-Konditionen damit, dass „der Stadt in dieser Situation die Aufgabe zukommt, mehr noch als bisher, für die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums zu sorgen“ und stellt fest, dass bei SMW der „größte Nachfragebedarf besteht“.

Die vorgeschlagenen Veränderungen in GRDrs 738/2018 gehen jedoch nicht weit genug, um einen signifikanten Beitrag zur Erreichung dieses selbstgesteckten Ziels leisten zu können und sollen deshalb wie beantragt verändert werden. Die bisherige Wohnungspolitik der Stadt trägt nicht dazu bei, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Rund 100.000 Mieterhaushalte hätten Anspruch auf eine mietpreisgebundene Wohnung, 85 Prozent der Stuttgarter der Anspruchsberechtigten gehen jedoch leer aus. Wenn nicht auf wirksamere Maßnahmen umgesteuert wird, wird es bis 2024 nicht nennenswert mehr mietpreisgebundene (Sozial-)Wohnungen geben als heute.

Verschärft wird das Wohnungsproblem durch den in Stuttgart immer deutlicher zutage tretenden Mangel an Pflegeplätzen. Zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Pflegeplätzen müssen in Zukunft private Investoren deutlich mehr in die Verantwortung für das Allgemeinwohl genommen werden.

Wir sind der Meinung, dass ein zehnprozentiger Planungsgewinn, der sich alleine aus den steigenden Bodenrichtwerten durch neues Baurecht ergibt, immer noch ein ausreichender Anreiz für Investoren ist, Wohnungen zu bauen.

Durch die höhere Abschöpfung im Sinne des Allgemeinwohls kann der Investor zusätzlich verpflichtet werden, dringend benötigte Wohneinheiten für Pflegeplätze und -wohnungen zu schaffen. Die Verwaltung prüft hierzu analog der Auflage zur Schaffung von Kita-Plätzen die Möglichkeiten zur Abschöpfung des Planungsgewinns.

Wir fordern die Erhöhung der SIM-Quote von derzeit 20 Prozent auf 50 Prozent. Ein Blick nach Freiburg zeigt, dass eine Quote von 50% woanders bereits angewendet wird. Dort hat der Gemeinderat bereits im Mai 2015 beschlossen, dass bei Neubauvorhaben die Hälfte geförderter Mietwohnungsbau sein muss.

Der unter städtischer Kontrolle stehende Wohnungsbestand spielt eine entscheidende Rolle bei der Wohnraumversorgung mit bezahlbarem Wohnraum und dass die Stadt als eigenständiger Akteur Einfluss auf die Preisentwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt hat. Bei dem aktuellen Stand von zehn Prozent ist dies noch lange nicht gewährleistet. Daher muss geprüft werden, welche Möglichkeiten der Sicherung eines Vorkaufsrechts in SIM bestehen, damit der städtische Wohnungsbestand konsequent erhöht wird auf 30.000 Wohnungen.

Die Belegungsbindung muss dringend und einschneidend auf 50 Jahre verlängert, denn derzeit fallen immer noch mehr Wohnungen aus der Belegungsbindung heraus, als neue geschaffen werden können.

Um rascher und mehr Sozialmietwohnungen zu bauen, muss dringend der Schwellenwert gesenkt werden, ab dem Investoren und Baugenossenschaften verpflichtet sind, die erste Sozialmietwohnung zu bauen. In unserer Forderung würde bereits ab der sechsten Wohnung eine Sozialmietwohnung entstehen – anstatt wie bisher – erst ab der 16. Wohnung.

Die beantragten Änderungen leisten darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag, die Stadt mieten- und wohnungspolitisch handlungsfähig zu machen, wo die Defizite sozialer Wohnungsversorgung besonders gravierend sind: für Eltern mit Kindern in Sozialpensionen, für Personal- und AzuBi-Wohnraum zur Attraktivierung des Arbeitgebers Stadt, für barrierefreie Wohnraumversorgung für Menschen mit Handicap und Pflegebedürftige.