Wir beantragen, der Stuttgarter Gemeinderat möge beschließen:
- Die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand»)[1], wie sie in dieser Anregung niedergelegt ist.
Begründung:
Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde.
Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik effiziente und konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimakatastrophe noch aufzuhalten. Weltweit haben Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel bereits den Klimanotstand ausgerufen und damit ein Signal gesetzt:
Es ist Zeit zu handeln!
Mit der Ausrufung des Klimanotstands ist auch eine Verantwortung zum Handeln verbunden – in den kommenden Haushaltsberatungen sind Verwaltung und Gemeinderat aufgefordert, schnelle und wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen.
Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand»)[1]
Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 Anteile pro Million (ppm) auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.
Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem. Eine radikale Wende in den Bereichen Energie, Verkehr und Landwirtschaft ist notwendig und unumgänglich.
Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Erwärmung bis 2036 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je schnell zu handeln!
Die Kommune erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität:
- Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich, jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
- Die Kommune orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
- Die Kommune fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und, dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis zum Jahr 2036 vollständig erreicht wird.
- Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
[1] Die Begriffe «Climate Emergency» resp. «Klimanotstand» sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.