Stadt Stuttgart soll das besetzte Mehrfamilienhaus in der Forststraße 140 kaufen

Wir fragen:

  1. Wie lange befinden sich die einzelnen Wohneinheiten im Gebäude der Forststraße 140 im Leerstand?
  2. Hat die Verwaltung auf Grundlage der Satzung über ein Verbot der Zweckentfremdung ein Bußgeldverfahren wegen Leerstand von Wohneinheiten in der Forststraße 140 eingeleitet und wenn nein warum nicht?
    Wenn ja, welche Schritte hat die Verwaltung im konkreten Fall veranlasst?

 Wir beantragen:

  1. Wir beantragen, dass die Stadt Stuttgart das Gebäude kauft, es in Eigenregie saniert, um es anschließend zu sozialverträglichen Konditionen zu vermieten. Es soll an die Betroffenen vermietet werden, die aufgrund ihrer prekären Wohnungssituation auf den Missstand des Leerstands in der Forststraße 140 aufmerksam gemacht haben und bereits öffentlich Anspruch auf Mietverträge für diese Wohnungen angemeldet haben.

 Begründung:

Am 9. März 2019 wurde von Aktivistinnen und Aktivisten das zu diesem Zeitpunkt leerstehende Mehrfamilienhaus in der Forststraße 140 besetzt. Die Besetzerinnen und Besetzer fordern sozialverträgliche Mietverträge für die von Verdrängung und Wohnungsnot Betroffenen.

Eine davon arbeitet als Krankenpflegerin am Klinikum und ist mit einer angekündigten Mieterhöhung um 136 Prozent nach Modernisierung konfrontiert. Die Kaltmiete soll von bisher 488,30 Euro für 66 Quadratmeter auf 1155,24 Euro nach Modernisierung erhöht werden. Diese Mietsteigerung wird sie sich nicht leisten können und ausziehen müssen.

Eine weitere Betroffene hatte im Frühjahr 2018 aus Notwehr gegen Wohnungsnot eine leerstehende Wohnung in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 besetzt. Ende Mai wurden die Wohnungen zwangsgeräumt und seither lebt sie wie vor der Besetzung mit ihrem Sohn wieder in einem kleinen Zimmer bei ihrer Schwester.

Einer Alleinerziehende mit vier Kindern droht Ende März die Zwangsräumung aus ihrer Wohnung in Degerloch und anschließend die Unterbringung in einer Notunterkunft.

Eine weitere Frau ist mit ihrem Kind mit einer Räumungsklage konfrontiert und findet trotz intensiver Suche seit Monaten keine für sie bezahlbare Ersatzwohnung auf dem Wohnungsmarkt.

Die Stadt kann mit einem Kauf des Gebäudes in der Forststraße 140 garantieren, dass dauerhaft für Normal- und Geringverdiener bezahlbarer Wohnraum entsteht; hier konkret Wohnraum für die oben genannten Betroffenen.

Seit Januar 2016 ist die Satzung über das Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Diese Satzung soll unbegründeten Leerstand verhindern, notfalls auch mit dem Verhängen von Bußgeldern. Bereits im Jahr 2017 wurde der Leerstand einzelner Wohnungen in der Forststraße 140 der Poststelle zur Zweckentfremdung schriftlich gemeldet. In Anbetracht der angespannten Wohnsituation in Stuttgart und rund 4.700 Haushalten auf der Warteliste der Dringlichkeitsfälle der Stadt ist ein konsequentes Vorgehen gegen unbegründeten Leerstand zwingend erforderlich. Es bleibt die Frage offen, warum die Verwaltung nach derzeitigem Kenntnisstand im Fall der leerstehenden Wohneinheiten in der Forststraße 140 nicht aktiv geworden ist.