Änderung der Mindestfraktionsgröße auf drei Stadträt_innen

Wir beantragen:

Mit Wirkung zur Neubesetzung des Gemeinderats nach der Kommunalwahl 2019 wird die Mindestgröße einer Fraktion in der Geschäftsordnung des Gemeinderats von aktuell „mindestens 4 Stadträten“ (siehe § 8, Absatz 1, Satz 2) auf mindestens 3 Stadträte/Stadträtinnen gesenkt wird und dass dies auch so in einer später neu gefassten Geschäftsordnung ab der kommenden Sitzungsperiode Bestand haben soll. Gemäß der Gemeindeordnung beantragen wir die Abstimmung darüber in der übernächsten Gemeinderatssitzung. Wir stimmen natürlich einer Vorberatung (ohne Abstimmung) im Verwaltungsausschuss darüber zu.

Begründung:

Drei von 60 Mandaten entspricht genau fünf Prozent der Sitze, was eine allgemein übliche Fraktionsmindestgröße darstellt. Zudem sind in den großen vier beschließenden Ausschüssen (UTA, VA, WA, SGA) alle Fraktionen und derzeit auch Gruppen mit mindestens drei Stadträt_innen mit einem Sitz nach dem Zuteilungsverfahren von Sainte-Laguë-Schepers vertreten. Es ist also auch vor diesem Hintergrund folgerichtig, bereits bei drei Stadträt_innen eine Gruppe mit Fraktionsrecht auszustatten. Die letzte Sitzungsperiode hat gezeigt, dass eine solche Regelung keinen nennenswerten Unterschied gemacht hätte, da nur eine Fraktion mehr dabei gewesen wäre und somit auch nur ein_e Teilnehmer_in mehr im Ältestenrat vertreten gewesen wäre. Die Abstimmung ist vor der Gemeinderatswahl anzusetzen und mit der Neubesetzung dessen wirksam zu machen, damit nach der Wahl alle Stadträt_innen und Gruppen wissen, welche Regeln gelten.