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Nach den dürftigen Antworten der Verwaltung und der DB Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH auf unsere Anfrage vom 13. September 2017 (Nr. 254/2017) halten wir es für geboten, weitere Fragen zu den offenkundigen Problemen beim „bestgeplanten“ Projekt im Neckartal zu stellen. Der Tunnel Richtung Unter-Obertürkheim unterquert in Wangen den Neckar, teilt sich in Untertürkheim und biegt dann ab Richtung Obertürkheim. Noch vor dem Bahnhof- Obertürkheim soll der Tunnel die Oberfläche erreichen und in die bestehende 4-gleisige Neckartalstrecke eingefädelt werden. Am 3. September 2016 mussten die Tunnelbauarbeiten auf Höhe der Albert-Dulk-Straße eingestellt werden, der Sportplatz der SG Untertürkheim musste daraufhin monatelang gesperrt werden, weil die Bahn versuchte, mit Beton Hohlräume abzudichten, um den Wassereinbruch zu begrenzen bzw. unter Kontrolle zu bringen. Lehren aus dieser Situation hat die Bahn offenbar nicht gezogen, die Gefahren waren bekannt: Im Bescheid zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bauabschnitt 1.6a vom 3. Juli 2017 schreibt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Seite 15 von „hochdurchlässigen Neckarkiesen“, die dürftige wasserrechtliche Genehmigung muss jetzt beim bestgeplanten Projekt gleich in doppelter Weise verlängert werden: Zeitlich läuft diese Genehmigung aus, die Wassermenge war zur Überraschung der Bahnexperten höher als gedacht – trotz des Jahrhundert-Dürre-Jahres 2018.
Nach den Hiobsbotschaften für die S-Bahn-Verbindung am Flughafen stellt sich die Frage auch für die Neckartalstrecke, ob es auch auf dieser zwischen Stuttgart und Esslingen zu einer Sperrung oder zu Einschränkungen des S-Bahn-, Regional- und Fernverkehrs kommt. Wenn ja, wäre die Bahn gut beraten, die Zahl der betroffenen Fahrgäste – nicht erst so spät wie bei der S-Bahn-Sperrung am Flughafen – sondern frühzeitig bekannt zu geben. Insofern es zu weiteren Wassereinbrüchen in den Tunnels vor Obertürkheim bei „lockerem Flussgestein“ kommen sollte, ist die Gefahr eines Einbruchs (s. Rastatt) für den Streckenabschnitt gegeben.
SÖS LINKE PluS fragt und bittet nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um Antwort innerhalb der nächsten sechs Wochen:
1. Wie genau erklärt sich die Bahn die Gründe, dass der Vortrieb in der Ost-Tunnelröhre seit Juni 2018 und in der West-Tunnelröhre in Richtung Obertürkheim erneut ruht?
2. Wenn die wasserrechtliche Erlaubnis im Frühjahr ausläuft, dann bedeutet dies, dass die Bahn hinter dem Zeitplan ist. Wie viel Zeit hat die Bahn in diesem Bauabschnitt gegenüber der ursprünglichen Planung verloren?
3. Wie hoch beziffert die Bahn die Mehrkosten gegenüber den ursprünglichen Planungen, die durch die Baustopps und Verzögerungen bei dem Tunnel Obertürkheim aufgetreten sind?
4. Wie pumpt die Bahn die 30 Liter pro Sekunde ab? Verfügt die Bahn über entsprechend leistungsfähige Pumpen?
5. Wie genau plant die Bahn, das Problem des Wassereinbruchs zu lösen?
6. Warum sieht die Bahn kein Vereisungsverfahren gegen den Wassereinbruch vor?
7. Wenn
die Bahn folgende Maßnahmen angeblich unternommen hat:
„(…)vorauseilende Erkundungen und begleitende Messungen im Tunnel und an der
Oberfläche sichergestellt, dass Art und Umfang der Sicherungsmaßnahmen an die
vorgefundenen geologischen Verhältnisse laufend angepasst werden können. Damit
besteht die Möglichkeit bei unerwarteten Ereignissen rasch mit geeigneten
Maßnahmen zu reagieren…“
Wie erklärt sie sich die offenkundigen Probleme bei dem Tunnel in Richtung Obertürkheim?
8. Kann die Bahn den oberirdischen laufenden Schienenverkehr für die gesamte Bauzeit des Tunnels in Richtung Obertürkheim uneingeschränkt und ohne die o.g. Risiken (siehe Rastatt) garantieren?
9. Kann
eine Sperrung oder Einschränkung der Bahnverbindung zwischen Stuttgart und
Esslingen aufgrund des Tunnelbaus – analog der Situation am Flughafen –
erforderlich werden?
Wenn ja wann, wie lange und welche Umleitungen wären erforderlich bzw. plant
die Bahn?
10. Wie viele Fahrgäste wären von einer Sperrung in diesem Fall betroffen?