Änderungsantrag zu TOP 2a, Sitzung des Aufsichtsrats der SWSG am 15.10.2018
Erwerb der Weißenhofsiedlung durch die Landeshauptstadt Stuttgart
Der Aufsichtsrat spricht sich gegen einen Ankauf der Weißenhofsiedlung und Beamtensiedlung (Am Weißenhof 2- 32, Bruckmannweg 1, 2 – 8, 12, Friedrich-Ebert-Straße 110, 114 – 118, Hölzelweg 1 – 5, Pankokweg 1 – 9, 13, Rathenaustraße 5, 7, 11 – 15) in Stuttgart Nord durch die SWSG aus, und für einen Erwerb durch die Landeshauptstadt Stuttgart.
Begründung:
Der Aufsichtsrat begrüßt, dass die Weißenhof- und Beamtensiedlungen aus der Hand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) in städtisches Eigentum übergehen sollen. Bei beiden Siedlungen stehen städtebauliche, denkmalschutzrechtliche und architekturhistorische Aspekte im Vordergrund, die durch die Stadt direkt zu gewährleisten sind. Der Kernauftrag der SWSG besteht – vor dem Hintergrund explodierender Mieten und Wohnungsnot – nicht primär in der Verwaltung beispielsweise eines Kulturerbes von Weltrang. Kernauftrag der SWSG ist vielmehr, die Mittel zur Schaffung von zusätzlichem leistbarem Wohnraum in der Stadt einzusetzen. Mit dem Ankauf der existierenden Gebäude und Wohnungen der Weißenhof- und Beamtensiedlung würde der Kernauftrag der SWSG nicht vordringlich verfolgt werden.
Die vielfältigen Anforderungen der Weißenhof- und Beamtensiedlung als herausragendes architektonisches Erbe der Stadt sind durch die Landeshauptstadt Stuttgart durch Erwerb, Instandhaltung und Verwaltung zu gewährleisten.