Bericht über Status Datenschutz im Verwaltungsausschuss

Erst nach Eintritt der vollen Gültigkeit der Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) wurde das neue Landesdatenschutzgesetz vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet. Die Gesetze sollten jetzt hinsichtlich der EU DS-GVO dem aktuellen Stand sein (von eher redaktionellen Änderungen in einigen Spezialgesetzen abgesehen). Wir möchten einen Bericht der Verwaltung, wie weit die Umsetzung in der Stadt Stuttgart gediehen ist, wo es noch Baustellen gibt und ob und wo erhöhter Personalbedarf besteht aufgrund der erweiterten Aufgaben im Datenschutz.

Wir beantragen folgende Fragen im Verwaltungsausschuss zu beantworten:

 

  1. Welche besonderen Folgen für die Stadt Stuttgart hat die aktualisierte Form des Landesdatenschutzgesetzes?
  1. Insbesondere die Möglichkeit städtischer Mitarbeiter (i.W. Abteilung Kommunikation) Fotos und Videos mit Personen aufzunehmen und zu veröffentlichen (z.B. im Amtsblatt und auf stuttgart.de) ist rechtlich interessant: Gilt für sie wie für Mitarbeiter von Zeitungen und Fernsehsendern (z.B. SWR) das Medienprivileg und das Kunsturhebergesetz wie früher ohne Abstriche und wenn nicht, wie sind die Einschränkungen?
  1. Fehlen noch die Stadt Stuttgart betreffende Gesetzesanpassungen an den Rahmen der DS-GVO?
  1. Gibt es rechtliche Grauzonen durch vermutete Verstöße von Gesetzesanpassungen wie z.B. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-nF) (Klage der EU-Kommission gegen Deutschland) gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)?
  1. Welche Folgen hat die Tendenz (Einwilligungserfordernis usw.) für die im Trilog befindliche e-privacy-Verordnung für stuttgart.de und andere Webauftritte der städtischen Eigenbetriebe und -Beteiligungsunternehmen voraussichtlich?
  1. Gibt es inzwischen eine Einschätzung der Aufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg, der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern oder gar des Datenschutzausschusses über den Strafrahmen von Beteiligungsbetrieben bezüglich ihrer Gesellschafter bzw. genauer deren Umsatz oder Haushaltsvolumen?
  1. Wie weit ist die Stadt Stuttgart bei der Umstellung auf die DS-GVO und ihre nationalen Begleitgesetze (in der Wirtschaft laufen noch immer Anpassungsprozesse)? Insbesondere interessant ist der Status des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und ob dieses überwiegend von den sicher bestehenden Verfahrensverzeichnissen oder auch den teilweise vorhandenen Prozessbeschreibungen aus angegangen wird.
  1. Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unsere Fragen auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10. Oktober 2018 zu setzen.