Änderungsantrag zu GRDrs 572/2018: Aufstellung Jahresabschluss 2017: 383 Millionen für Investitionen in Wohnen, Verkehr, Bildung, Kultur, Sport und zum Schuldenabbau

Wir beantragen:

  1. 175 Millionen Euro für eine Wohnbau- und Bodenvorratsfonds angelegt (Analog zu Haushaltsantrag Nr. 570/2017)
  2. 50 Millionen für VVS-365-Euro-Jahresticket für die Zonen 10 und 20 für das Jahr 2019 (Analog zu Haushaltsantrag 576/2017 und GRDrs 1253/2017)
  3. 50 Millionen für Ersatzbeschaffung von Stadtbahnen und die Liegenschaften der Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB) (Analog zu Haushaltsantrag 576/2017 und GRDrs 1253/2017)
  4. 26,5 Millionen Euro für KITA Gebühren, die für das Jahr 2019 ersatzlos gestrichen werden (Analog zu Haushaltsantrag 586/2017 GRDrs 1149/2017)
  5. 18,8 Millionen Euro für die Umsetzung des Radentscheids für ein Jahr (2019 oder 2020)
  6. 5 Millionen Euro für die Umsetzung des Programms „Fußgängerfreundliches Stuttgart“ für das Jahr 2019 (analog zu Haushaltsantrag 579/2017)
  7. 30 Millionen für ein Kulturpaket: Strukturelle Unterfinanzierung der Kultur und Investitionsstau bei den Kulturbauten. Für die Schauspielbühnen beantragen wir exemplarisch eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 55.355 Euro (1,8%) für 2018 und um 40.000 Euro (1,3%) für 2019.
  8. 5 Mio. Euro für die Bäderbetriebe. Hiervon wird ein „Masterplan Lehrschwimmbecken“ erstellt. Weiterhin wird geprüft, in welchem Umfang die Eintrittspreise für Schwimmbäder vorläufig bis zum Stichtag 31.12.2019 reduziert werden können. (Analog zu Haushaltsantrag 686/2017)
  9. 21,3 Millionen Euro für die Begleichung der Schulden der Stadt Stuttgart

Begründung:

Mit einem Jahresergebnis von 382,7 Millionen Euro hat die Stadt Stuttgart einen nie dagewesenen Überschuss für das Jahr 2017 erwirtschaftet. Es ist das Königsrecht des Gemeinderats, diese Finanzmittel zu disponieren. Überschüsse in einer solchen Größenordnung müssen nach unserem Verständnis im Rahmen eines Nachtragshaushalts beschlossen werden. Da dieser Forderung bislang kein positives Echo folgte, hat sich die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS dazu entschieden, anhand ihrer Haushaltsanträge vom letzten Jahr ein Paket zu schnüren, welches die Bereichen Wohnen, Mobilität, Soziales, Bildung, Kultur, Sport und kommunale Finanzen abdeckt. In Summe disponiert die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS 381,6 Millionen.

Im Zwischenbericht zur Finanzlage 2018 (GRDrs 573/2018) prognostiziert die Verwaltung einen Haushaltsüberschuss von 89,8 Millionen, zusätzlich werden weitere 167 Millionen Euro von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) an die Stadt überwiesen. Diese Gelder können für den Neubau des Klinikums verwendet werden und ggf. in den Breitbandausbau in städtischer Regie investiert werden.

Zu Antragspunkt 7: Von den 30 Millionen Euro sollen insgesamt 95 355 Euro an die Schauspielbühnen fließen. Die Schauspielbühnen sind als größtes Privattheater Stuttgarts und als personalintensive Kultureinrichtung von Mehrausgaben durch Tarifentscheidungen besonders betroffen. Aufgrund der Tarifsteigerungen für den Öffentlichen Dienst steigen wie erwartet die Personalkosten. Die Schauspielbühnen können als personalintensive Einrichtung diese Erhöhung nicht mit Eigenmitteln erwirtschaften und sind andernfalls zu Programmkürzungen gezwungen. Die Mittel sind notwendig, das Haus ist derzeit schon in der Enge und hat derzeit auch noch einen Intendantenwechsel zu bewältigen.
In den Haushaltsberatungen wurde dieser Antrag abgelehnt mit der Begründung, es sei kein Geld dafür da. Mit dem derzeit in die Stadtkasse hereinregnenden Geldsegen dürfte dieses Argument nachhaltig entkräftet sein. Die Restlichen 29,9 Millionen Euro sollen als Rücklage für die Sanierung bzw. den Neubau von Kulturbauten disponiert werden.

Zu Antragspunkt 8: Im Schulbeirat vom 10.07.2018 hat die Verwaltung in Vorlage Nr. 115/2018 die Probleme der Umsetzung des Schwimmens im Schulsport detailliert dargestellt. Dabei wird insbesondere auf die Notwendigkeit neuer Lehrschwimmbecken verwiesen, ohne die die Bedarfe der Schulen und die Vorgaben der Bildungspläne auch langfristig nicht erfüllt werden können:

Längerfristiger Ansatz: Neue Bäderplanung
„Um mittel- bis längerfristig weitere Verbesserungen anstreben zu können, bedarf es einer vertieften Prüfung aller Rahmenbedingungen. Vor allem müssen die rechnerisch anhand einheitlicher Kriterien ermittelten Wegezeiten darauf hin hinterfragt werden, wie sich diese im tatsächlichen Verkehr darstellen. Außerdem sollten unter Berücksichtigung der Entfernungen und Wegezeiten die Standorte der Schwimmstätten genauer unter die Lupe genommen werden.

Da für die Grundschüler das Erlernen des Schwimmens im Fokus steht, muss deren Bedarf gesondert erhoben werden. Der Bestand an Schwimmstätten ist deshalb daraufhin genauer zu untersuchen, in welchem Umfang Nichtschwimmerbereiche zur Verfügung stehen. Die Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) erstellen derzeit ebenfalls einen Bäderplan für die Stadtbäder. Da auch hier ein höherer Bedarf an Schwimmkursen und daher Nichtschwimmerbereiche gesehen wird, der in die Planung einfließen soll, wurde eine Abstimmung zwischen den BBS und dem Schulverwaltungsamt vereinbart. Weiter schlägt die Verwaltung vor, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2020/21 eine vertiefte Planung für den Investitionsbedarf an Schwimmbädern auf Stadtbezirksebene spezifisch für die Grundschulen vorzunehmen. Dabei würden nochmals die Wegezeiten (mit und ohne Bäderbus) und vor allem die Kapazitäten im Nichtschwimmerbereich gezielt untersucht. Mit Blick auf die angestrebten längeren Aufenthaltszeiten im Wasser könnte so die Verwaltung dann aufzeigen, wo ggf. noch ein Fehlbedarf für Lehrschwimmbecken besteht (Beschlussvorlage).

[…] Eine Projektplanung neuer Schwimmstätten kann daher, ohne Verschiebung bereits priorisierter Vorhaben, frühestens ab dem Jahr 2023 erfolgen.“ Da die einhellige Meinung des Schulbeirats war, dass allen Schülern und Schülerinnen der Landeshauptstadt – schon aus Gründen der Bildungsgerechtigtkeit – der Zugang zum Schulschwimmen möglich sein muss, drängen wir auf eine zeitige Realisierung der Vorhaben. Dies sollte durch eine Machbarkeitsstudie noch vor dem Haushalt 20/21 erfolgen. Als zusätzliche Maßnahme schlagen wir die Senkung der Bäderpreise vor, sodass Kinder, Eltern und alle Stuttgarter Bürger_innen vom Haushaltsüberschuss profitieren.