Umlage von Modernisierungskosten bei der SWSG auf Amortisierungszeitraum der Investition begrenzen

Wir beantragen:

  1. Die Umlage der Kosten für Modernisierungen auf die Mieter_innen bei der Städtischen Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) wird begrenzt auf den Amortisierungszeitraum der Investition
  1. Die Modernisierungsumlage bei der SWSG wird auf maximal vier Prozent abgesenkt

Begründung:

Modernisierungen und energetischen Maßnahmen bei dem Wohnungsbestand der SWSG hat für viele Mieter_innen in SWSG Wohnungen eine Mieterhöhung zur Folge. Denn die SWSG kann die Modernisierungskosten mit 11 Prozent pro Jahr auf die Mieter_innen umlegen –zeitlich unbegrenzt. Nach einigen Jahren hat sich die Investition für die Modernisierungen amortisiert. Doch statt einer Rücknahme der Mieterhöhung zahlen die Mieter_innen weiter eine höhere Miete als vor Modernisierungsbeginn. Einsparungen z.B. bei den Heizkosten nach energetischen Sanierungen stehen dabei meist in keinem Verhältnis zu den Mieterhöhungen. Im städtischen Masterplan 100 % Klimaschutz wird festgehalten, dass sich die Stadt gegenüber dem Gesetzgeber dafür einsetzen soll, die Modernisierungsumlage auf maximal vier Prozent zu begrenzen.

Aufgabe der SWSG muss die Schaffung und Erhaltung von leistbaren Wohnraum sein und nicht Rendite auf Kosten der Mieter_innen. Aus diesem Grund muss die Umlage der Kosten für Modernisierungen auf die Mieter_innen bei der SWSG auf den Amortisierungszeitraum der Investition begrenzt werden.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) empfiehlt eine strikte Deckelung der Umlagesummen. DMB Geschäftsführer Ulrich Ropertz spricht sich für eine Reduzierung der Modernisierungsumlage auf den maximalen Satz von vier Prozent aus. Eine weitere Handlungsempfehlung ist, dass bei Modernisierungen nur noch maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter auf die Miete umgelegt werden können.