Wir beantragen:
- Die Erhaltungssatzung zum Milieuschutz vom 8.3.2013, beschlossen mit GRDrs 224/2012 (Milieuschutzsatzung im Sinne des § 172 Abs. 1, Nr. 2 BauGB) wird ausgeweitet auf das Gebiet Mönchstraße und Friedhofstraße.
- Der Antrag zur Erweiterung der Erhaltungssatzung wird wegen des dringlichen Schutzbedürfnis der dortigen Mieter_innen spätestens auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Gemeinderats bzw. des zuständigen Fachausschusses gesetzt. (§34, Abs. 1, Satz 4 Gemeindeordnung).
Begründung:
Nach dem Verkauf der damaligen LBBW-Wohnungen wurde 2013 für ein Teilgebiet des Nordbahnhofviertels eine Erhaltungssatzung mit o.g. GRDrs 224/2012 erlassen.
Die VONOVIA hat in der Friedhofstraße 11, Mönchstr. 3 und 5 drei Hochhäuser mit Baujahr 1956. Diese Häuser sind nicht von der Erhaltungssatzung erfasst. Die Mieter sind ungeschützt den Modernisierungsabsichten der VONOVIA ausgesetzt.
Vonovia betreibt einen aggressiven Expansionskurs und versucht ebenso aggressiv, Profite mit exorbitanten Mieterhöhungen zu erhöhen. Für die Friedhofstr. 11 hat die VONOVIA Modernisierungsmaßnahmen mit Mietsteigerungen von bis zu 350 Euro im Monat angekündigt.
Bereits seit der Privatisierung der Wohnungen sind die Mieten und Betriebskosten in den ehemaligen Eisenbahnerwohnungen extrem gestiegen. Eine 52,8 Quadratmeter große Wohnung, die im Jahr 2001 noch 310 Euro Kaltmiete gekostet hat, kostet inzwischen 417 Euro kalt und 592 Euro warm. Nach der Modernisierung soll diese Wohnung 653,40 Euro kalt und 812,56 Euro kosten. Dabei ist eine angekündigte Reduzierung der Energieersparung durch die energetische Modernisierung berücksichtigt. Mieterinnen und Mieter sollen so aus ihren Wohnungen verdrängt werden, um nach Austausch der Mieter_innen noch teurer vermieten zu können. Aktuell bietet die VONOVIA eine möblierte Wohnung in der Friedhofstr. Mit 55,1 Quadratmeter für 1.101,90 Euro Kaltmiete an. Die Warmmiete beträgt 1.247,90 Euro. In der Mönchstraße 3 wird eine 69,20 Quadratmeter große Wohnung für 942,30 Euro ab 16.05.2018 angeboten. Ein klarer Verstoß gegen die Mietpreisbremse.
Es ist davon auszugehen, dass nach einer erfolgreichen Modernisierung der Friedhofstr. 11 auch die Häuser in der Mönchstr. 3 und 5 modernisiert und noch teurer vermietet werden sollen. Die Stadt ist deshalb gefordert, unverzüglich zu handeln, um die Mieter_innen vor diesen Praktiken der Vonovia zu schützen. Dies erfordert einen zeitnahen Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung (GRDrs zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Dies kann nicht bis zur im zweiten Halbjahr 2018 vorgesehenen turnusgemäßen Überprüfung / Gebietsmonitoring aufgeschoben werden.