Wenn der Entwurf einer Gebührensatzung ausschließlich einem Finanzbürgermeister überlassen wird und sich der Integrationsbürgermeister nicht aktiv mit seinem Ressort dabei einbringt, sind die Betroffenen die Leidtragenden.
Es kommt nicht oft vor, dass der Gemeinderat bereits gefasste Beschlüsse nach kurzer Zeit wieder korrigiert. Doch im Falle der extrem hohen Miet-Gebühren für Geflüchtete in Stuttgarter Unterkünften ist dies dank der vielen engagierten Flüchtlingsfreundeskreise, Geflüchteten und unseren Einsatz gelungen!
Die Verwaltung hat nach massiven Protesten eine korrigierte Fassung der Gebührensatzung vorgelegt, in der viele Fehler geheilt werden. In einem von SÖS-LINKE-PluS und SPD initiierten Antrag, der dann von fast allen Fraktionen mitgetragen wurde, wurden zusätzliche Verbesserungen erreicht.
Seit 1. September muss eine vierköpfige Familie in einer städtischen Unterkunft für 28 Quadratmeter plus Gemeinschaftsküche und -bad eine sogenannte monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von 2.400 € bezahlen. Zwar übernimmt der Bund meist die vollständige Finanzierung dieser Gebühr. Doch dies führte vor allem zu einer Benachteiligung von Geflüchteten, die arbeiten, da sie selbst für die Miet-Gebühr aufkommen müssen. Trotz Vollzeitjob wurden sie zu Bittstellern beim Jobcenter degradiert. Welch falsches Signal!
Mit der korrigierten Fassung, die im April in Kraft treten sollte, sinken die Miet-Gebühren für Auszubildende für die Zeit der Ausbildung auf 250 €. Geflüchtete, die arbeiten und Lohn beziehen und mit mindestens zwei Kindern zusammenleben, bezahlen in Zukunft monatlich maximal 700 €. Diese ermäßigte Gebühr wird für 18 Monate gewährt, um für die schwierige Wohnungssuche länger Zeit zu haben. So geht sozial!