Zwangsvollstreckungen vor Gericht sind in der Regel immer mit Drama gewürzt. So war es auch kurz vor Weihnachten, nur dass das Land Baden-Württemberg für das Drama sorgte, in dem es sich unwissend stellte. Geklagt hatten Anwohner_innen des Neckartors auf die Einhaltung des Vergleichs aus dem April 2016. Grund der Klage sind die nach wie vor dramatisch überhöhten Grenzwerte von Stickoxid und Feinstaub. Der vorsitzende Richter Wolfgang Kern nannte die Werte – nicht nur am Neckartor – gruselig. Zeit war mehr als genug, um Fahrverbote zu umgehen. Nun hat sich das Land auf eine juristische Sichtweise versteift, die es nach ihrer Sicht unmöglich machen soll, Fahrverbote innerhalb einer Umweltzone zu erlassen. Damit nicht genug: Das Land bietet den Kläger_innen auch im Ernst an, dass man an ihren Wohnungen Filter einbauen könne, um die Vergiftung in Grenzen zu halten. Sobald die Anwohner aber ihre Wohnungen verlassen, würden die Filter gar nichts bringen und der Einhaltung von Recht und Gesetz wäre damit mitnichten genüge getan.
Das Verwaltungsgericht hat dem Land jetzt bis Ende April Zeit gegeben, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Grenzwerte einzuhalten – ansonsten muss das Land ein Zwangsgeld in der maximal zulässigen Höhe von 10 000 Euro bezahlen – ironischerweise an sich selbst. Die fortlaufende Verletzung von Gesetzen lässt das grün-schwarz regierte Land vollkommen kalt.
Unsere Forderungen reichen zurück bis ins Jahr 2005, schon damals haben wir Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet waren, die Grenzwerte auch ohne Fahrverbote einzuhalten. Nach Jahren der Untätigkeit sind es jetzt die Gerichte, die mit ihren Urteilen die Politik dazu zwingen muss, endlich den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.