Nicht blind digitalisieren – Gefahren minimieren!

Wir beantragen:

  1. Das Amt für Umweltschutz nimmt zu der Frage Stellung, inwiefern aus Gründen des Schutzes vor Strahlenexposition stationäre Geräte wie Notebooks oder PCs mobilen Geräten wie Tablets vorzuziehen wären.
  2. Das Amt für Umweltschutz legt einen Maßnahmenkatalog bezüglich der räumlichen Anbringung von W-LAN-Routern, ihrer Zeitschaltung im Schulbetrieb, ihrer Anzahl und Leistungsstärke und weiterer relevanter Punkte vor mit dem Ziel, die Strahlenexposition in Schulen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Darstellung, welche Modelle (Router) die vorgeschlagenen Maßnahmen am ehesten ermöglichen könnten.
  3. Die Erkenntnisse aus dem Schulversuch mit VLC-Übertragungstechnik fließen in die Digitalisierungsstrategie der Landeshauptstadt Stuttgart ein.

Begründung:

Wie in der GRDrs Nr. 715/2017 „Ausbau der Digitalisierung an Schulen“ dargestellt wird, plant die Verwaltung einen vertieften Einstieg in die Digitalisierung. Dafür werden im kommenden Doppelhaushalt die Summen von 5,95 Mio. Euro pro Jahr (!) vorgeschlagen.

Einen zentralen Posten in der neuen Beschaffungspolitik nehmen Tablets ein: „Tablet-Computer sind preiswerter in der Anschaffung und im Unterhalt als PCs oder Notebooks. Sie erfordern jedoch zwingend die Ausleuchtung der Unterrichtsräume mit WLAN, während stationäre Geräte und Notebooks auch ausschließlich kabelgebunden arbeiten können. […] Um möglichst große Flexibilität für den unterrichtlichen Einsatz zu gewährleisten, empfehlen wir die Beschaffung von mobilen Endgeräten (Tablets) für den Unterricht.“ (Anlage 1, S. 12)

Auch wenn die Haushaltsmittel zunächst noch beraten und beschlossen werden müssen, scheint die grundsätzliche Richtung doch schon vorgegeben zu sein. Dabei erkennen wir als Fraktion die Notwendigkeit der Digitalisierung der Schulen – auch bildungsplanbedingt – an. Da die Landeshauptstadt Stuttgart in diesem Fall nur für die Ausrüstung, nicht aber für die Pädagogik zuständig ist, sollten sich kommunale Debatten auf diesen Aspekt konzentrieren.

Und genau an dieser Stelle möchten wir auf einen wichtigen Punkt hinweisen, der in der Debatte nicht untergehen darf: Die Gefahren einer flächendeckenden WLAN-Strahlung in Schulen gegenüber den Kindern und Jugendlichen (aber auch dem Schulpersonal). In den Multimedia-Empfehlungen (S. 38) wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Internationale Krebsagentur (IARC) schon 2011 hochfrequente elektromagnetische Felder als potentiell krebserregend eingestuft. Selbst die Deutsche Telekom warnt in Ihrem Routerhandbuch: „Vermeiden Sie das Aufstellen ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf- Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten“.

Weiterhin wird in der Vorlage allerdings davon ausgegangen, dass keine gesundheitlich relevante Belastung der Bevölkerung vorliege. Wir meinen: Heranwachsende, zumal aufgrund ihrer Schulpflicht ohne Ausweichmöglichkeiten, sollten auf keinen Fall unnötigen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden!