Rekommunalisierung der Stuttgarter Fernwärmeversorgung Ökonomischer und ökologischer Nutzen für die Landeshauptstadt

Wir beantragen:

 

  1. Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erstellung eines Gutachtens in den Doppelhaushalt 2018/19 einzustellen,

–    welches die Notwendigkeit eines konsequenten Umbaus der Fernwärmeversorgung für das Erreichen der Stuttgarter Klimaschutzziele herausstellt.
Hierbei muss auch die Bedeutung des kommunalen Eigentums beleuchtet werden.

–    welches die Bedeutung der Fernwärmeversorgung für das Erreichen der Klimaschutzziele der LHS im Wärmemarkt und die Chancen einer zukunftsorientierten Fernwärmestrategie für die LHS und die Verbraucher aufzeigt.

–    welches auf der Basis einer Bestandsaufnahme und einer Darstellung der Rahmenbedingungen die Möglichkeiten des steuernden Einflusses der LHS herausarbeitet.

–    welches die schrittweise Dekarbonisierung der Energieeinspeisung in das Fernwärmenetz zum Gegenstand hat.

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) hat im städtischen Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende“ die Vision einer klimaneutralen Landeshauptstadt im Jahr 2050 entwickelt. Die strategischen Bereiche sind Energieeinsparung, Energieeffizienz, zukunftsfähige Netze und Ausbau erneuerbarer Energien.

Für die Integration erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung spielt das Fernwärmenetz eine zentrale Rolle.

Die Fernwärmeerzeugung für den Fernwärmeverbund erfolgt in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in den Heizkraftwerken Münster, Gaisburg und Altbach/Deizisau sowie demSpitzenheizwerk Marienstraße. Die Mittlere Neckarschiene stellt die Hauptverbindungs­leitung zwischen den drei Erzeugungsstandorten dar.

Die Fernwärme wird genutzt zur Gebäudeheizung, Warmwasserbereitung und für industrielle Wärmeprozesse. Versorgt werden in Stuttgart 25.000 Haushalte, 1.300 Unternehmen, 300 öffentliche Gebäude durch 3.000 Gebäudeanschlüsse und eine Absatzmenge von rd. 1.100 Mio. kWh (LHS Januar 2016). Die Trassen haben auf Stuttgarter Gemarkung eine Länge von 218 Kilometern.

Das Versorgungsgebiet umfasst höhenbedingt 18 % der Siedlungsfläche des Stuttgarter Stadtgebiets. Die Versorgungsdichte beträgt in den Stadtteilen Mitte, Wangen, Freiberg und Neugereut 80 %, in Nord und Bad Cannstatt 60 % und in West, Ost und Münster 40 % (Quelle EnBW 2012).

Im Rahmen der Erreichung der Ziele des Integrierten Energie- und Klimaschutz­konzeptes Baden-Württemberg (IEKK) – Senkung des CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um mindestens 25% – spielt ein möglichst geringer Einsatz von fossilen Brennstoffen die zentrale Schlüsselrolle für den Klimaschutz. Die Einspeisung von Wärme aus Kohle, Öl, fossilem Erdgas und Müll muss zügig substituiert werden.

Die langfristigen Ziele – Minderung um 90% bis zum Jahr 2050 – lassen sich nur durch eine konsequente Integration erneuerbarer Energien und der dezentralen Erzeuger in das Fernwärmenetz umsetzen. Die Transformation des Netzes, weg von der zentralen Einspeisung wärmegeführter großer KWK-Anlagen, die auf der Stromseite durch das EEG unter wirtschaftlichem Druck stehen und unter Klimaschutz-Gesichtspunkten vom Netz gehen müssen, hin zu dezentraler Einspeisung aus erneuerbaren Energien wie Biomasse, Biogas, Solar- und Geothermie muss dabei vorrangig beleuchtet werden. Genauso wie die Integration thermischer Speicher.

Eine aktive Mitgestaltung der Entwicklung der Fernwärmeversorgung durch die Kommune ist wichtig für die Umsetzung der Energiewende. Die kommunale Hand ist stärker dem Klimaschutz und dem Allgemeinwohl verpflichtet als der bisherige Betreiber EnBW.