Wir beantragen:
- Der Vorschlag künftig in den Hallenbädern Bad Cannstatt, Plieningen und Feuerbach (nach Wiedereröffnung) keinen öffentlichen Badebetrieb mehr anzubieten (GRDrs 593/2017) wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Die Hallenbäder in Plieningen, Bad Cannstatt und Zuffenhausen sind von einer weiteren Einschränkung der Öffnungszeiten bzw. Schließung des öffentlichen Badebetriebs bedroht. Schwimmbäder sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die öffentliche Nutzung der Bäder in den Bezirken muss weiter ermöglicht werden.
Die beabsichtigte Schließung widerspricht der Zielsetzung, für alle Bürger_innen im Interesse der Gesundheit ein breites Sportangebot gerade auch in den Stadtbezirken anzubieten. Die Sanierung des Hallenbads in Feuerbach hat nicht nur für die Feuerbacher_innen einen hohen Stellenwert. Nach Abschluss der Sanierung und Wiedereröffnung sind höhere Besucherzahlen zu erwarten. Daher muss eine weitere Nutzung für die Öffentlichkeit beibehalten werden.