Wir beantragen:
Die für eine Öffnung geeigneten vorrohrter/verdolten Abschnitte von Bachläufen im Stadtgebiet werden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ökokontenverordnung als Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen. Ziel ist dabei die punktuelle Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der Bachläufe, die gewässerökologische Aufwertung/Biotopqualität, Schaffung von natürlichen Retentionsflächen, Verbesserung der Bodenqualität und die Gestaltung der Uferbereiche. Vordringlich sind Maßnahmen in Bereichen mit ausgeprägter Hitzeinsel-/ und stadtklimatischer Problematik umzusetzen. Die Verwaltung beziffert gegebenenfalls notwendige Sachmittel und Stellenbedarfe und stellt diese in den Haushalt und Stellenplan ein.