Mittel für Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Wir beantragen:

 40.000 Euro jährlich werden in den Doppelhaushalt 2018/19 für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. eingestellt.

Begründung:

 Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der Verbraucher_innen in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt. Die Verbraucherzentrale wird überwiegend vom Land Baden-Württemberg gefördert, die Kommunen sind aber gebeten, einen Beitrag zur Finanzierung dieser sinnvollen Arbeit zu übernehmen. Die Stadt Stuttgart hat die Beratungsstelle bis 2012 im Umfang von 40.000 Euro gefördert.
Die Verbraucher_innen leisten mit ihren Entgelten einen finanziellen Beitrag für die Beratung. Bezieher von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, „Hartz IV“) und SGB XII (Sozialhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die persönliche Fach- und Rechtsberatung bei Vorlage der Bescheinigung vergünstigt. Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale ergänzen und verknüpfen viele der sozialen Beratungsangebote z.B. seitens der Schuldnerberatung oder des Sozialamts. Verbraucher sollen kompetent Konsumentscheidungen treffen können, in die Lage versetzt werden Verbraucherverträge kritisch zu lesen und erst dann abzuschließen sowie unseriöses Verhalten von Anbietern erkennen zu können.

 

In Stuttgart hat die Verbraucherzentrale die größte ihrer Beratungsstellen in der Paulinenstraße. Hier wird aktuell Rechtsberatung angeboten zu den Themen Telekommunikation, Freizeit, Haushalt, Altersvorsorge, Banken, Kredite, Ernährung, Kosmetik, Hygiene, Bauen, Wohnen, Energie, Energieeinsparberatung, Versicherung und mietrechtliche Erstberatung (in Koooperation mit dem Mieterverein). Neben diesen Beratungen werden Vorträge und Workshops angeboten.

Damit diese wichtigen Angebote für Bürger_innen weiterhin zur Verfügung gestellt werden können, soll die Förderung der Stadt Stuttgart wiederaufgenommen werden.