Fußgängerfreundliches Stuttgart

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS beantragt:

  1. Zur Umsetzung des Fußverkehrskonzepts sind ab dem Haushaltsjahr 2018 ff. je 2 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen.
  2. Zur Umsetzung der im Aktionsplan Nachhaltig mobil in Stuttgart formulierten Ziele zur Schaffung zusätzlicher Fußgängerzonen und verkehrsberuhigter Bereiche im gesamten Stadtgebiet wird pro Haushaltsjahr und in der mittelfristigen Finanzplanung ein zweckbestimmtes Budget für die äußeren Stadtbezirke beim Tiefbauamt i.H.v. 2 Mio. Euro eingestellt.
  3. Das Budget zur Behebung von Schäden an Belägen in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen wird um 1 Mio. Euro pro Haushaltsjahr erhöht.
  4. Im Stellenplan sind entsprechend unbefristete Planer- und Ingenieursstellen nach der Formel eine Vollzeitstelle je eine Million Euro Investitionsmittel zu schaffen. Der Stellenplan wird dementsprechend angepasst.
  5. Im Stellenplan wird zusätzlich die Stelle des/der Fußverkehrsbeauftragten geschaffen.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS beantragt darüber hinaus folgende Zielbeschlüsse zu fassen:

  1. Parkscheinautomaten und Ladestationen sind zukünftig auf Gehwegnasen aufzustellen und nicht länger auf den Fußverkehrsflächen. Entsprechende Bestandsanlagen sind schrittweise zu verlegen, dort wo die Mindestgehwegbreite (netto) von 2,50 Metern nicht mehr gewährleistet ist.
  2. Das Gehwegparken im Stadtgebiet wird schrittweise zurückgenommen, genauso die Erlaubnis, sonstige Kraftfahrzeuge auf Gehwegen abzustellen.

Begründung:

Attraktive und sichere Fußwegeverbindungen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche sind essentiell für das Leben in einer Stadt. Die urbane Qualität einer Stadt und die Zufriedenheit ihrer Bewohner lässt sich treffsicher an der Zahl alter Menschen und Kindern im öffentlichen Raum ablesen, so der Stadtplaner Prof. Jan Gehl. Denn öffentlicher Raum ist mehr als Bewegungsfläche. Er fasst das öffentliche Leben, ist Ort für Kommunikation und Begegnung. Viele stark frequentierte Bereiche sind jedoch in einem schlechten Zustand: Zerstörte Bodenbeläge, rechtswidrig parkende Fahrzeuge, Vermüllung, Mängel bei Stadtgrün und Verweilmöglichkeiten, bauliche Barrieren und technische Installationen stören diese wichtige Funktion. Öffentliche Räume sollten aber einem hohen gestalterischen Anspruch unterliegen und einen einladenden, menschenfreundlichen Charakter besitzen.

Zudem ist das zu Fuß Gehen die urbanste, nachhaltigste und gesündeste Form der Fortbewegung, mit erheblich positiven Effekten bezüglich der Lärmminderung und Luftreinhaltung. Das zu Fuß Gehen ist auch eine Maßnahme, um Funktionsverlusten vorzubeugen, denn es belebt Erdgeschosslagen und stärkt nachhaltig den Handel.

Viel zu lange schon wird das zu Fuß Gehen politisch vernachlässigt. Mit dem Fußverkehrskonzept liegt nun ein erstes Grundlagenwerk vor, das mit entsprechenden Haushaltsmitteln und Stellen unterlegt werden muss, um seine positiven Effekte zu entfalten. Auch der Aktionsplan nachhaltig mobil in Stuttgart formuliert als Maßnahme, die Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereiche in allen Stadtbezirken schrittweise auszudehnen – jedoch wurde hierfür kein spezifischer Haushaltstitel im Entwurf hinterlegt. Für eine Umgestaltung im Sinne des zu Fuß Gehens bieten sich insbesondere die im Zentrenkonzept definierten Versorgungsbereiche an.