Wir beantragen:
- Ab den Kommunalwahlen im Jahr 2019 werden die Bezirks(bei)rät_innen in Stuttgart direkt von den wahlberechtigten Stuttgarter Bürger_innen gewählt. Sie erhalten zusätzlich zu ihren Beratungs-und Informationsrechten direkte Entscheidungskompetenzen, die sich auf Angelegenheiten ihres Stadtbezirks beziehen und nicht darüber hinausgehen.
- Gemeinsam mit Gemeinderat und Bezirksbeiräten ist seitens der Stadtverwaltung zu klären, welche Aufgaben und Entscheidungsrechte die Bezirksbeiräte erhalten sollen (Kompetenzkatalog).
- Die Höhe der Budgets für die Stadtbezirke bemessen sich an den übertragenen Kompetenzen für die Bezirksbeiräte und den Einwohnerzahlen ähnlich STEP und Kulturetat. Die Verwaltung erarbeitet hierfür einen Vorschlag.
- Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Informationsveranstaltung zum Thema Direktwahl der Bezirksbeiräte mit Vertretern vergleichbarer Großstädte (z.B. Frankfurt/Main, München, etc.) durchzuführen, um deren Erfahrung mit der Direktwahl in den Diskussionsprozess einzubringen.
- Die Verwaltung stellt die finanziellen Mittel im Doppelhaushalt 2018/19 für die Vorbereitung und Durchführung der Bezirksbeiratswahl im Jahr 2019 ein.
Begründung:
Die bisherige Praxis der Entsendung von Bezirksbeiräten durch die in den Gemeinderat gewählten Parteien, Wählerlisten bzw. Fraktionen ist aus mehreren Gründen unbefriedigend: Ohne eine Direktwahl sind es rein beratende Gremien mit einer minimalen Verfügung über den sogenannten Kulturetat bzw. in den Innenstadtbezirken zusätzlich über die STEP-Mittel. Es ist zudem unklar, ob die Einwohner_innen der Bezirke sich von den entsandten Vertreter_innen im Bezirksbeirat vertreten fühlen.
Schon seit den 1990er Jahren besteht die Möglichkeit, eine Direktwahl einzuführen, verschiedene Städte haben mit unterschiedlichen Modellen gute Erfahrungen gesammelt: München, Frankfurt und Karlsruhe mit Ortschaftsräten in den Außenbezirken. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und der Stärkung der Demokratie sowie der Bekämpfung von Politik- und Parteiverdrossenheit betrachten wir diese Maßnahme als erheblichen Fortschritt.
Auf unsere Initiative hin wurde der Vorschlag auf Direktwahl der Bezirksbeirät_innen in den jeweiligen Gremien beraten und abgestimmt. Teils gab es Mehrheiten für das Vorhaben, teils auch Ablehnung. Der Anstoß für die Diskussion über eine Direktwahl der Bezirksbeirät_innen ist als ermutigend einzustufen.