Wir beantragen:
- Die Barrierefreiheit des Rathauses Stuttgart, insb. die Türen im Erdgeschoss mit elektronischen Öffnungsmechanismus versehen.
- 1 Mio. € zusätzlich bereitzustellen, für die finanzielle Förderung des Baus von Aufzügen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen.
- Die Schaffung einer zusätzlichen 1,0 Stelle zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum mit entsprechender tariflichen Entlohnung.
- 000 € jährlich für die Jahre 2018/19 ff. für die Umsetzung von Barrierefreiheit im Stadtraum.
- 000 € jährlich für die Jahre 2018/19 ff. für einen „Stadtführer für alle“.
Begründung:
Am 1. Mai 2002 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) in Kraft. Mit ihm wurde dem Benachteiligungsverbot („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz) für Menschen mit Behinderungen Geltung verschafft.
Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch am Leben in der Gesellschaft teilnehmen kann, ohne an Grenzen zu stoßen und viele Lösungen für Barrierefreiheit können auch Menschen ohne Behinderung nutzen. Rampen und Aufzüge sind gut für Rollstuhlfahrer, aber auch für ältere Menschen und Mütter/Väter mit Kinderwagen.
Allein aus dem Anspruch heraus, dass Stuttgart sich als eine „soziale“ Stadt bezeichnet, sind die Anträge zur Barrierefreiheit zu unterstützen, da „sozial“ auch „gemeinschaftlich zusammen leben“ bedeutet, wenn die Gemeinschaftlichkeit aber an der nächsten Treppe aufhört, verfehlen wir dieses Ziel bei weitem.