Die Ausgangslage ist klar: Seit dem 1. Januar 2010 gelten die gesetzlichen Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickoxid (NOx). 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sind im Jahresmittel zulässig – am Neckartor waren es 2016 unglaubliche 82 Mikrogramm. Um mehr als die Hälfte muss die NOx-Konzentration also abnehmen. Hauptverursacher sind Diesel-Abgase, das ist unstrittig.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf die sofortige Einhaltung der Grenzwerte vor dem Verwaltungsgericht geklagt – und Recht bekommen! Das Gericht urteilte: bis zum 1. Januar 2018 müsse dies geschehen. Das Land hat nun das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Hier werden die bundesrechtlichen Aspekte geprüft – das Urteil könnte bereits im Februar kommenden Jahres gefällt werden und wäre rechtskräftig. Im Kern wird es darum gehen, wie das Land mit einem Regelungsdefizit umgehen muss: Einerseits besteht die Verpflichtung, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten und somit den Schutz der Gesundheit aller Stuttgarter_innen zu gewährleisten. Andererseits hat es der Bundesgesetzgeber versäumt, lückenlose Regelungen zu schaffen. Das Verwaltungsgericht macht deutlich: Auch wenn es Regelungsdefizite gibt, muss das Land wirksame Maßnahmen ergreifen.
Stadt und Land haben jahrelang untätig zugeschaut und alles dem Gericht überlassen. Dabei ist es Aufgabe der Politik für saubere Luft sorgen – und zwar umgehend. Die Entscheidung der Landesregierung in die Sprungrevision zu gehen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie mit ihrem Luftreinhalteplan sowohl formell als auch inhaltlich vor Gericht krachend gescheitert ist. Mit der Sprungrevision spielt das Land weiter auf Zeit – auf Kosten der Gesundheit aller Stuttgarter_innen.