Nach der Tunnelhavarie in Rastatt stellen sich mehrere Fragen zu Risiken beim Tunnelbau auch bei Stuttgart 21. In der Nähe des Neckars ist die Vergleichbarkeit des Untergrundes zwischen Rastatt und Stuttgart durchaus gegeben. Im Bescheid zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bauabschnitt 1.6a vom 3. Juli 2017 schreibt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Seite 15 von „hochdurchlässigen Neckarkiesen“, was den Schluss zulässt, dass es sich hier um einen ähnlich fragilen Untergrund handelt wie in Rastatt. Für den fragilen Untergrund spricht auch, dass die Häuser in Untertürkheim auf Höhe des Ölhafens auf Betonpfählen gegründet wurden.
Im Bereich des Ölhafens in Untertürkheim wollen die Stuttgart-21-Betreiber teilweise weniger als sechs Meter unter der Erdoberfläche unter dem einzigen Zufahrtsgleis für das gesamte Hafengelände zwei Tunnelröhren mit jeweils 11 Meter Durchmesser hindurch bohren. Im Falle einer ähnlichen Havarie wie in Rastatt wäre der gesamte Schienenverkehr des Hafens sowie der Logistik der dort ansässigen Firmen unterbrochen. In Rastatt wurden vier Häuser im Umkreis von 50 Metern von der Unglücksstelle evakuiert, weil sich in Folge des Tunnelkollapses in solch weitem Umkreis Nachrutschungen ereignet haben und sich Löcher im Boden bildeten. Im Falle einer Tunnelhavarie mit ähnlichen Auswirkungen wären am Stuttgarter Hafen mehrere Häuser sowie die nur halb so weit entfernten Öltanks und das damit verbundene Betankungs-Pipeline-System an den Gleisen unmittelbar betroffen.
Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Mit welcher Tunnelbautechnik baut die Bahn AG im Bereich des Stuttgarter Hafens und welche Sicherheitsmechanismen kommen bei der verwendeten Bautechnik zur Anwendung?
- Plant die Bahn AG im Bereich des Hafens mit Hilfe der in Rastatt angewandten Vereisungstechnik den Untergrund zu stabilisieren?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen trifft die Bahn AG im Bereich des Ölhafens (Am Nordkai /Bruckwiesenweg) für den Fall einer Tunnelhavarie, bei dem der Untergrund zwischen Tunnelfirst und Erdoberfläche absacken könnte?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen trifft die Bahn AG für den Fall, dass infolge eines ungewollten Absenkens des Untergrundes die Öltanks und das dazugehörige Betankungs-Pipeline-System beschädigt werden?
- In welchem Abstand zwischen Tunnelfirst und den Betonpfählen, auf denen die Häuser zwischen Bruckwiesenweg und Am Nordkai stehen, plant die Bahn den Tunnel zu graben? Wie hoch schätzt die Bahn die Gefährdung ein, dass die genannten Betonpfähle durch den Tunnelvortrieb beschädigt werden?
- Welche Vorkehrungen trifft die Bahn AG für den Fall, dass der Boden absackt für den Abschnitt des Bruckwiesenwegs 40 bis zur Kreuzung Otto-Konz-Brücken, der ebenfalls auf Betonpfählen steht?
- Mit welcher Sicherungstechnik plant die Bahn AG das einzige Zufahrtsgleis zum Hafen gegen ein Absacken des Untergrundes zu stabilisieren? Kann dies im laufenden Betrieb realisiert werden?
- Unter dem Kunstrasenplatz am Untertürkheimer Bruckwiesenweg kam es vor einem Jahr zu einem Wassereinbruch. Warum wurde seitdem an der Stelle der Tunnelvortrieb nicht weiter vorangetrieben?
- Welche für die Stadt Stuttgart wichtigen Betriebsstoffe werden in den Ölhafentanks bevorratet?
- Welche Auswirkungen auf die Stadtversorgung (Tankstellennetz, Heizöl etc.) hätte analog zum Tunneleinbruch in Rastatt eine zweimonatige Unterbrechung der schienengebundenen Erreichbarkeit des Containerterminals und Ölhafens sowie der schienenerschlossenen Industriebetriebe im Hafenbereich?