Krachender kann man vor Gericht kaum scheitern: Wenn ein Richter einer Landesregierung bescheinigt, dass ihre Maßnahmen schon formell nicht als solche zu werten sind, ist der Weg ins vollkommene Desaster nicht mehr weit. Wenn diese Vorschläge dann auch noch inhaltlich nicht überzeugen, steht man mit komplett leeren Händen da. Dies geschah vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart anlässlich der Überprüfung des Luftreinhalteplans. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe auf sofortige Einhaltung der völlig überhöhten Luftschadstoffwerte in der Landeshauptstadt.
Während der über sechsstündigen Anhörung wurde deutlich, dass die Landesregierung nicht nur formell versagt hat, sondern auch inhaltlich nichts zu bieten hatte, was das Gericht zu der Überzeugung hätte bringen können, dass die Grenzwerte in absehbarer Zeit eingehalten werden könnte. Wer derartig schlampig arbeitet wie das Verkehrsministerium, der muss sich die Frage gefallen lassen, ob man mit der notwendigen Ernsthaftigkeit beim Thema Luftreinhaltung bei der Sache war. Mit billigen Ausreden wie „die Nachrüstung von älteren Fahrzeugen wird es schon richten“, oder der Warnung vor angeblich dramatischen „Ausweichverkehren“ wenn man Fahrverbote erlasse, kam das Verkehrsministerium nicht durch. Die Geduld von Bürger_innen, Umweltverbänden und offensichtlich jetzt auch der Gerichte ist am Ende. Das Land muss jetzt dafür sorgen, dass die Schadstoffkonzentration von Stickoxiden um die Hälfte reduziert wird. Eines ist auch klar: ohne Fahrverbote kann die Bevölkerung nicht vor giftigen Abgasen geschützt werden, gleichzeitig ist ein massiver Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur notwendig in Einklang mit einer deutlichen Preissenkung für die Fahrscheine.