Wir beantragen:
Im Stadtrecht Nummer 3/23 (Richtlinie für die Überlassung städtischer Einrichtungen), 1.2 den Zusatz anzuhängen:
„Bei politischen Veranstaltungen in städtischen Räumen muss die Teilnahme von Vertretern der Medienberichterstattung (Fernsehen, Radio, Zeitung, Internet) gestattet sein.“
Begründung:
Es gehört zur demokratischen Kultur in Deutschland, dass sich die Bevölkerung über die Positionen der Parteien und ihrer Vertreter informieren darf. Insbesondere, da politische Parteien eine besondere Stellung im Grundgesetz hinsichtlich der Willensbildung einnehmen. Der ungehinderte Informationsfluss durch den freien Zugang von Medienvertreterinnen und Medienvertreter zu parteipolitischen Veranstaltungen ist daher essenziell. Deshalb darf es nicht zur Normalität werden, dass politische Gruppen regelmäßig die Presse aussperren. Die antragstellenden Parteien fordern daher eine Anpassung des Stadtrechts, wie es jüngst die Stadt Gerlingen unter Mitwirkung des Städtetags Baden-Württemberg vollzogen hat. Die Bestimmungen für die Überlassung von Räumen der Stadt soll zukünftig an die Bedingung des freien Zugangs von Medienvertreterinnen und Medienvertreter gebunden sein.