Mit der GRDrs 1018/2016 wurde für Sozialmietwohnungen die bisher zulässige Obergrenze für Nettokaltmieten von 7,50€/m² auf 7,50€ bis 9€/m² erhöht. Dies stellt für Mieter_innen mit kleinen Einkommen eine unzumutbare Erhöhung der Ausgaben für die Miete dar. Bereits heute liegt die Mietbelastungsquote (Kaltmiete) für Mieterhaushalte mit kleinen Einkommen häufig über 50 Prozent. Im „Bündnis für Wohnen“-Papier erklärte die Stadt, dass eine „Mietbelastung von ca. 30 % des Nettoeinkommens für die Haushalte“ angemessen sei. Mit der Erhöhung der Obergrenze für Sozialwohnungsmieten auf bis zu 9€/m² wird dies Ziel konterkariert und der Verdrängung von Stuttgarter_innen mit kleinen Einkommen aus der Stadt Vorschub geleistet.
Nicht Mieterhöhung, sondern eine Umkehr dieses Trends ist das Gebot der Stunde! Die städtische Wohnungsbaugesellschaft als größter Anbieter von Sozialmietwohnungen muss deshalb auf die Ausschöpfung des Rahmens von 7,50€ bis 9€/m² für Sozialwohnungsmieten verzichten und damit dämpfend auf die Mietpreisentwicklung in Stuttgart einwirken. Der Wirtschaftsausschuss ist Gesellschafterversammlung des SWSG-Eigentümers Stadt Stuttgart und gibt der Geschäftsleitung der SWSG auf:
Antrag
Die SWSG verzichtet auf die Ausschöpfung der Mietobergrenzen zwischen 7,50€ und 9€/m² für Sozialmietwohnungen. Die SWSG bietet auch künftig Sozialmietwohnungen grundsätzlich unter 7,50€/m² Nettokaltmiete an.
Verfahrenshinweis:
Der Antrag bezieht sich auf GRDrs 343/2017 und soll im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 12. Mai 2017 aufgerufen werden.