Wir fragen:
Gibt es auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Zonen, die nach Landesrecht Baden-Württemberg als Gefahrengebiete oder gefährliche Orte eingestuft sind und in denen die Polizei ohne besonderen Anlass Personenkontrollen durchführen kann? Falls ja, wo befinden sich diese Gebiete/Orte?
Begründung:
Hintergrund: In Hamburg wurden die mehr oder weniger willkürlich definierten Gefahrengebiete wie z.B. im Schanzenviertel durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg als verfassungswidrig eingestuft. Wir erwarten in Stuttgart eine ähnliche gerichtliche Einschätzung. Anlasslose Personenkontrollen stellen einen tiefen Eingriff in die Bürgerrechte dar. Daher muss jedem Bürger bekannt sein, wo er unbegründet kontrolliert werden darf und wo er dem widersprechen kann.