Bei der Vorstellung des Wirkungsgutachtens hat die Landesregierung angedeutet, wo die Reise hingeht. Dabei wurden aber mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten gegeben: Wie sollen die Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge kontrolliert werden? Auf welchen Strecken genau sollen sie gelten? Wie unterscheiden die Kontrolleure zwischen Wirtschaftsverkehr (für den es Ausnahmen geben soll) und privatem Verkehr? Warum gilt die Luftreinhaltung nur in Wohngebieten? In einer lebendigen Stadt wollen die Bewohner_innen überall saubere Luft atmen.
Für die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS sind folgende Maßnahmen vorrangig: Dem Feinstaubalarm muss ein Stickoxid-Alarm zur Seite gestellt werden. Letztere sind das größere Problem im Talkessel; die Werte lagen im vergangenen Jahr im Mittel um über das Doppelte über dem gesetzlichen Grenzwert. Auf Straßen außerhalb des Stuttgarter Stadtgebiets muss Tempo 50 gelten, auf Autobahnen im Großraum Tempo 100 und auf den Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 – und zwar dauerhaft. Diese Maßnahmen führen zu besserer Luft, Entschleunigung und Verstetigung des Verkehrs. Die Einführung einer Nahverkehrsabgabe muss jetzt schnell angegangen werden – das Land ist in der Pflicht, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Verkehrsleitzentrale muss die Verkehrsmenge vor allem an Alarmtagen so steuern, dass weniger Fahrzeuge nach Stuttgart einfahren, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Wichtig ist: Angebot und Kapazität des ÖPNV massiv zu erhöhen. Ein beachtlicher Teil der Autofahrer ist bereit, auf Bus und Bahn umzusteigen, vorausgesetzt Preis und Leistung stimmen. Unser Antrag, die Stadt möge sich gegen weitere VVS-Fahrpreiserhöhungen aussprechen, fand im Gemeinderat leider keine Mehrheit!