Wir beantragen:
Alle Lesungen der Haushaltsberatungen, also sowohl die Vorberatungen in erster und zweiter Lesung des Verwaltungsausschusses wie auch die dritte Lesung im Gemeinderat werden für den kommenden Doppelhaushalt 2018/2019 in öffentlicher Sitzung abgehalten.
Begründung:
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in §35 ein Öffentlichkeitsprinzip vor. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 können Vorberatungen in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung stattfinden. Dem öffentlichen Interesse am kommunalen Haushalt soll Rechnung getragen werden. Daher ist es dringend geboten, dass Bürger_innen und Medienvertreter_innen die Möglichkeit haben nachzuvollziehen, wie die Entscheidungen über den Haushalt zustande kommen. Das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse muss gestärkt werden. Es ist unangebracht, Haushaltsberatungen hinter verschlossenen Türen zu führen, denn dadurch entsteht Intransparenz und es wird Misstrauen und Politikverdrossenheit geschürt. Mehr Öffentlichkeit wagen – auch beim Haushalt!