Die Stuttgarter Printmedien berichteten in den vergangenen Wochen über die Bewerbung der Stadt Stuttgart beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Austragungsort für Spiele der Fußball-Europameisterschaft im Jahr 2024. Dabei wurde auch darauf verwiesen, dass ein Austragungsort zahlreiche Auflagen gegenüber Funktionären der Europäischen Fußball-Union (UEFA) zu erfüllen hätte, u.a. die Reservierung einer eigenen Fahrspur „vom Flughafen bis zum Stadion“ für die Offiziellen und Gäste der UEFA.
Unabhängig von der Tatsache, dass sowohl über die Bewerbung der Landeshauptstadt Stuttgart beim DFB als auch des DFB bei der UEFA erst noch entschieden werden muss, bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wer genau ist der Träger der Bewerbung beim DFB als Ausrichter? Welche Rolle spielt die Landeshauptstadt Stuttgart und welche Zuständigkeiten übernimmt die Stadiongesellschaft?
- Wer hat entschieden, die Bewerbung beim DFB einzureichen und wie kam die Entscheidung für die Bewerbung zustande?
- Sind mit der Bewerbung bereits Zusagen gegenüber Funktionären verbunden wie das Freihalten einer Fahrspur, die Bereitstellung eigener Ärzte etc.? Wenn ja, welche genau?
- Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan der Bewerbung?