Motorisierter Lieferverkehr in der Fußgängerzone: Zeiten verkürzen und einhalten!

Wir beantragen:

  1. Die Lieferzeiten zur Anlieferung von Waren etc. der lokalen Gewerbe und Gastronomie Betriebe in den Stadtteilen mit der Stadtteilnummer:

103 (Neue Vorstadt) komplett,

102 (Rathaus) komplett,

106 (Hauptbahnhof) östlich der Friedrichstraße,

von derzeit 18:00 bis 11:00 Uhr auf 18:00 bis 10:00 Uhr zu beschränken.

  1. Die Umsetzung der Regelung zur Belieferung der Geschäfte der Innenstadt wird regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft und sicher gestellt, dass ab 10 Uhr keine motorisierten Lieferfahrzeuge mehr in der Fußgängerzone sind.

Zudem fragen wir:

  1. Wie viel Personal setzt die Stadt ein, um die Einhaltung der bestehenden Lieferzeiten zu kontrollieren?
  2. Wie hoch beziffert die Verwaltung die Kosten für die Installation von ausfahrbaren Pollern an allen Zugangsstellen für die City?

Verfahrenshinweise:

34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heißt es: „Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen“. Wir möchten von diesem Recht Gebrauch machen und bitte um fristgerechte Umsetzung.

Nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart heißt es: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen.“ Wir bitten, diese Fristen einzuhalten.

Begründung:

Wer in den Fußgängerzonen in der Innenstadt unterwegs ist, besonders auf der Königstraße und der Calwerstraße bemerkt, dass der Lieferverkehr nicht nur am späten Vormittag, sondern auch mittags und nachmittags in der Fußgängerzone unterwegs ist. Durch den durchgehenden LKW-Lieferverkehr wird die Sicherheit der Fußgänger gefährdet und die Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen nimmt deutlich ab. Ab 10:00 Uhr öffnen die ersten Geschäfte in den genannten Fußgängerzonen, ab diesem Zeitpunkt ist mit erheblich mehr Fußgängern zu rechnen, welche die Geschäfte besuchen wollen. Leider wird des Öfteren aber von Fahrern berichtet, welche unbesonnen und zu schnell fahren und so die Innenstadtbesucher gefährden.

Die Durchführung dieser Regelung muss auch regelmäßig von den zuständigen Behörden  überprüft werden, da sich aktuell, auch laut Stuttgarter Zeitung, kaum ein Lieferant an die geltende Regelung hält. Alternativ wäre zu prüfen, ob mit Hilfe von ausfahrbaren Pollern die Lieferzeiten begrenzt werden können.