Begründung:
Am 14. Dezember 2016 war in der Stuttgarter Zeitung zu lesen, dass ständig Gehwegplatten und Plattenbeläge durch den Schwerlastverkehr der Lieferanten und Baustellenfahrzeuge beschädigt werden. Weiter heißt es in dem Artikel: „wenn Vierzigtonner über die Platten rollen, halten sie das nicht aus“. Es wird von einem enormen Verschleiß der Wege und Straßen gesprochen. Das Tiefbauamt wollte sich gegenüber der Presse nicht zu den Kosten für Ausbesserungen äußern.
Beschädigte Bodenplatten stellen ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger und Fahrradfahrer dar, deshalb ist es wichtig, dass Schäden zeitnah beseitigt werden und deren Ursache bekämpft wird.
Wir fragen:
- Wie hoch sind die finanziellen Mittel, welche das Tiefbauamt pro Jahr für die Erneuerung bzw. Instandsetzung beschädigter Bodenplatten einsetzen muss?
- Wie viel Geld steht dem Tiefbauamt pro Jahr zur Verfügung für Instandsetzung und Erneuerung von Bodenplatten im Stadtgebiet?
- Wie hoch beziffert die Verwaltung den finanziellen Bedarf, um alle bisher durch schwere LKW und Busse verursachte Schäden auf Gehwegplatten zu beseitigen?
- Welche Möglichkeiten hat die Stadt, Regressansprüche an die Verursacher von beschädigten Bodenplatten zu stellen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, Gewichtsobergrenzen für bestimmte Bereiche in der Stadt durchzusetzen? Gibt es Beispiele aus anderen Städten, die bereits mit Gewichtsobergrenzen arbeiten?
Verfahrenshinweis
Nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart heißt es: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen.“ Wir bitten, diese Fristen einzuhalten.