Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele „kleinen Waffenscheine“ sind aktuell in Stuttgart an Einwohner der Stadt ausgestellt und wie entwickeln sich die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren?
- Welche Maßnahmen ergreift das Ordnungsamt, um die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Antragstellenden festzustellen?
- Erfolgen hierzu auch regelmäßige Kontrollen oder nachträgliche Überprüfungen? Wenn ja, in welchem Rhythmus?
- Wie viele „kleine Waffenscheine“ wurden den Inhabern in den vergangenen Jahren wieder entzogen?
- Wie viele „große Waffenscheine“ sind aktuell an Einwohner der Stadt ausgestellt und wie entwickeln sich die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren?
- Welche Maßnahmen ergreift das Ordnungsamt, um die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Antragstellenden festzustellen?
- Erfolgen hierzu auch regelmäßige Kontrollen oder nachträgliche Überprüfungen? Wenn ja, in welchem Rhythmus?
- Wie entwickelt sich in den vergangenen Jahren die Quote an unangekündigten Kontrollen vor Ort? Wie häufig muss eine durchschnittliche Person mit großem Waffenschein statistisch gesehen mit einer Kontrolle rechnen?
- Wie hoch ist die Quote an Beanstandungen bei örtlichen Kontrollen in den vergangenen Jahren und wie hoch sind die verhängten Bußgelder in Summe?
- Wie viele „große Waffenscheine“ wurden den Inhabern in den vergangenen Jahren wieder entzogen?
- Wie entwickelt sich der Bestand der in legalem Besitz befindlichen Schusswaffen in Stuttgart in den letzten Jahren?
- Findet eine Überprüfung nach einschlägigen Erkenntnissen, hinsichtlich politisch motivierten Straftaten oder Zugehörigkeit zu verfassungsfeindlichen Organisationen der Antragsstellenden statt?
- Wie geht das Ordnungsamt in diesem Zusammenhang mit der besonderen Gruppe der sogenannten „Reichsbürger“ um?
- Wurden in den vergangenen Jahren Schusswaffen (und/oder zugehörige Munition), die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sichergestellt?
- Bei wie vielen Trägern von kleinen oder großen Waffenscheinen sind Erkenntnisse vorhanden, die es ermöglichen, diese dem gewaltbereiten Spektrum (insb. der Identitären Bewegung, dem militanten politischen Extremismus und militanter religiöser Strömungen) zuzuordnen.
- Wird seitens des Ordnungsamts gezielt für die Abgabe von Schusswaffen geworben und aktive Aufklärung über die statistisch gesehen geringe Bedrohungslage geleistet, u.a. durch Aufklärungsflyer?
- Wie beurteilt das Ordnungsamt die Personalausstattung des Sachgebiets?
Begründung:
Laut Presseberichten steigt die Zahl der Anträge für Waffenscheine in Deutschland sprunghaft an. Hintergrund ist eine gefühlt gestiegene Bedrohungslage, welche sich konträr zur realen Bedrohungssituation verhält. Doch ist auch ein Trend zu erkennen, der aufzeigt, dass sich gewaltbereite Menschen gezielt und legal bewaffnen.
Am 19.10. dieses Jahres hat der bekennende „Reichsbürger“ Wolfgang P. aus Georgensgmünd, Bayern, einen Polizisten erschossen und weitere schwer verletzt. Herr P. war im Besitz von mehr als 30 legalen Waffen. Zu den Gefahren bzw. der Kontrolle von hochbewaffneten Rechtsradikalen, sagte der Innenminister Thomas Strobl (CDU):„Wir müssen zu jedem Zeitpunkt wissen, mit wem wir es zu tun haben. Die Sicherheitsbehörden sollten diesen Personen sehr genau auf die Finger schauen.“ Nun ist die Frage, ob es hierzu Erkenntnisse gibt bzw. welche Praxis das Ordnungsamt bezüglich der Vergabe der Waffenscheine anwendet.
Im Vorfeld der Haushaltsberatungen und Stellenplanungen wollen wir erfahren, ob sich durch die mangelhafte Personalausstattung des zuständigen Sachgebiets im Ordnungsamt die Kontrolldichte weiter verschlechtert hat. Wir verweisen hierzu auf unseren Antrag zu den Stellenplanberatungen im Jahr 2015, dem der Gemeinderat leider nicht gefolgt ist.