Wir beantragen einen Bericht im Umwelt- und Technikausschuss im Januar 2017 zu folgenden Fragestellungen:
- Inwieweit ist die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) in der Lage, die Fahrzeugströme an den
- a) Zufahrten zum City-Ring und
- b) an den großen Einfallstraßen an der Gemarkungsgrenze mit Echtzeitinformationen zahlenmäßig zu erfassen und Signalanlagen gezielt zu steuern, sodass diese eine verkehrsdosierende Funktion übernehmen können?
- Falls diese Möglichkeit technisch noch nicht besteht, welche Investitionen in technische Anlagen wären notwendig, um ein solches System an den Übergangspunkten a) und b) zu implementieren?
- Die Verwaltung prüft die Umsetzung des folgenden Konzepts:
Bei Überschreitung der Grenzwerte von Feinstaub und Stickoxid fungieren die Signalanlagen an den 17 Zugängen via Straßen zur Innenstadt als Pförtnerampeln. D.h. ab einer bestimmten Anzahl eingefahrener Fahrzeuge werden diese solange auf Rot geschaltet, bis in ausreichender Zahl Fahrzeuge den Kessel verlassen haben. Als Richtwert können ca. 50% des derzeitigen Fahrzeugaufkommens gelten, das allgemeine 20%-Ziel bei der Reduktion des Autoverkehrs in Stuttgart bleibt davon unberührt. Für Fahrzeuge der SSB und Rettungsfahrzeuge sind entsprechende Vorkehrung zur Einfahrt auf gesondert ausgewiesenen Fahrspuren zu treffen.
Begründung:
Der sogenannte „Feinstaubalarm“, als freiwillige Maßnahmen zur Verhaltensbeeinflussung der Verkehrsteilnehmer, hat sich bislang als vollkommen wirkungslos zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte erwiesen. Das Kfz-Aufkommen ist lediglich im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich zurückgegangen, dies könnte aber auch eine statistische Unschärfe oder eine zufällige Schwankung darstellen (z.B. durch witterungs- und temperaturbedingte Erkrankungshäufungen bei Pendlern). Ab dem 01.01.18 wird es gemäß Vereinbarung der Landesregierung mit den Klägern am Neckar zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen am Neckartor und darüber hinaus kommen. Die Klage der DUH wird mit größter Wahrscheinlichkeit zu Fahrverboten führen. Voraussichtlich Mitte kommenden Jahres wird per Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht abschließend über ein gerichtlich angeordnetes Dieselfahrverbot in Düsseldorf als Ergebnis einer DUH-Klage entschieden werden. Die Verwaltung muss also bereits heute technische Maßnahmen erwägen, um verkehrsbeschränkende Maßnahmen umsetzen zu können.Die Zahl der Fahrzeuge im Stadtgebiet und darüber hinaus muss stark begrenzt werden um die gesetzlichen Grenzwerte zur Luftreinhaltung dauerhaft einzuhalten. Da freiwillige Maßnahmen hinsichtlich einer Verhaltensänderung nicht greifen, müssen anderweitig Mengenbegrenzungen eingeführt werden. Dies ist alternativlos.