Personalgewinnung vorwärtsbringen, Einkommensverbesserungen vornehmen!

Wir beantragen:

  1. Die Schlichtungsempfehlungen zur Bezahlung der Fachkräfte in Tageseinrichtungen werden voll umgesetzt, das heißt:

a) Auch Gruppenleitungen in VÖ-Einrichtungen werden nach S8b bezahlt.

b) Die Zweitfachkräfte in den Kinder- und Familienzentren werden ebenfalls nach S8b bezahlt.

c) Bezüglich der Zusatzfachkräfte in den Tageseinrichtungen prüft die Verwaltung, ob deren Tätigkeit als Erzieher/innentätigkeit generell oder ggf. unter bestimmten Voraussetzungen zu bewerten ist. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

  1. Die Tätigkeit der Zweitfachkräfte in den Tageseinrichtungen ist unter den gegebenen konzeptionellen und fachlichen Vorgaben grundsätzlich als Erzieher/innentätigkeit zu bewerten, ohne den Vorbehalt einer Bedingung wie der Anteil mehrsprachiger Kinder oder Mischgruppen. Dies wird der Aufgabenstellung gerecht und beseitigt den Eindruck von Stigmatisierung der Kinder und ihrer Familien.
  1. Die Tarifzulage „Tarif+“ für Erzieher/innen wird auch für Neueingestellte im Kalenderjahr 2017 in voller Höhe von 100.- € pro Monat gewährt.

Begründung:

 Durch die 200 nicht besetzten Stellen beim Jugendamt der Stadt Stuttgart im Bereich der Erzieher/innen können momentan mindestens 500 KITA-Plätze nicht vergeben werden. Es spricht vieles dafür, dass die inoffizielle Zahl weit höher ist. Angesichts von 2595 ein- bis zweijährigen sowie 220 drei- bis sechsjährigen unversorgten Kindern mit Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz (vgl. GRDrs 658/2016) ist es angemessen und dringend geboten, die derzeitig in Diskussion befindlichen Einkommensverbesserungen in diesem Feld vorzunehmen, um Stuttgart die notwendige Attraktivität als Arbeitgeber in diesen Berufsfeldern und in unserer Region zu erhalten.