Die Landesregierung beschloss jüngst eine Kürzung der Zuwendungen an die Kommunen um 200 Millionen Euro. Im Gegenzug wurden die Zuschüsse für Flüchtlinge erhöht – unterm Strich bleibt jedoch eine deutliche Kürzung der kommunalen Haushalte. Für Stuttgart bedeutet das: Jedes Jahr bekommt die Stadt 12,5 Millionen Euro weniger vom Land, im Gegenzug erhöht das Land die zweckgebundenen Mittel um jährlich 4,5 Millionen Euro für Flüchtlingsangelegenheiten. Damit verengt sich der finanzielle Spielraum um 12,5 Millionen Euro und eben nicht um acht Millionen, weil die 4,5 Millionen Euro zweckgebunden sind.
Verglichen mit anderen Ländern sind Kommunen in Deutschland unterfinanziert. Sie erhalten einen recht niedrigen Anteil des Gesamtsteueraufkommens, obwohl sie viele Maßnahmen und Angebote für die Bürger finanzieren müssen.
Die alleinige Aufteilungskompetenz des Steueraufkommens liegt zunächst beim Bund und nachrangig bei den Ländern. Da das Land seine Haushaltslage verbessern möchte, kürzt man kurzerhand den Kommunen die allgemeinen Mittel. Mehr als Unmutsäußerungen und den Versuch, politischen Druck aufzubauen bleibt den Städten und Gemeinden nicht. Der übergeordnete Gesetzgeber (das Land) ist nur zu einer Anhörung, nicht aber zu einer Mitbestimmung der Kommunen verpflichtet.
So geht das Trauerspiel weiter: Viele kommunale Aufgaben sind nur durch Sonderprogramme von Land und Bund finanzierbar: Öffentlicher Nahverkehr und Flüchtlingsunterbringung sind hier wichtige Beispiele. Diese massive Einschränkung der kommunale Selbstverwaltung hat gravierende Folgen: der kommunale Handlungsspielraum wird so nicht nur klein gehalten, sondern auch von den Gesetzgebern in Land und Bund auch in der Sache gesteuert.