Drei Stellen für gesetzlich vorgeschriebene Ratstransparenz – kleiner Stellenplan

Wir beantragen:

Die Schaffung von drei weiteren Stellen in der Verwaltung zur Einpflegung von Dokumenten und Informationen ins Netz auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Ratstransparenz ab dem 1.1.2017. Diese drei Stellen werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.

Begründung:

 Die Landeshauptstadt ist gesetzlich verpflichtet, Sitzungsunterlagen und -protokolle via Internet bereit zu stellen. Für dieses neue System werden Mitarbeiter_innen zur Einstellung und inhaltlichen Pflege der Dokumente gebraucht. Laut Verwaltung ist für diese Internet-Dokumentation, zu der die LHS vom Land Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet ist, eine Anzahl von drei Stellen erforderlich.

Die Verzögerung seitens der Verwaltung, dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist nicht länger hinnehmbar. So haben z.B. die Städte Esslingen am Neckar, Ludwigsburg und Karlsruhe ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht von Gemeinderatsdrucksachen und Sitzungsprotokollen auf ihren Websites längst genüge getan. Die Landeshauptstadt muss dieses nun ebenfalls unverzüglich realisieren, um zu vermeiden, dass seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart wegen Untätigkeit bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Maßnahmen angedroht werden.